Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1883. (17)

b) Gewebe, auch mit geringer Beimengung von Seide oder in 
Verbindung mit Metallfäden, und zwar: 
1. Tuche und tuchartige Stoffe für Herrenbekleidung (Herren- 
Rock- und Hosenstoffe, Modestoffe Nouveautés und 
sonstige stärkere Bekleidungen, Flanelle, Wattmols, lang- 
haarig gerauhte Futterstoffe; feine Filze und Filzwaaren 
2. Leichte dünne Stoffe, welche gewöhnlich zu Damenkleidern 
dienen (Orlean, Thibet, Kaschmir, Mohair u. dergl.), Möbel- 
stoffe, Tischdecken, Hals- und Umschlagetücher, Shawls, 
shawlartige Gewebe, auch mit Fransen oder Quasten, Woll- 
plüsch, Wollsammet. 
Anmerkung. In diese Positionen gehören: Alpacca, Mohairs, 
Orleans, Thibet, Lüstres, Kaschmir, Serge, Lamas, Poil 
de chèvres, Satin, Italiancloth, Merino, Damaste, Rips 
und andere Stoffe zu Möbelüberzügen, Damenmodetücher. 
Die Hals- und Umschlagetücher und Schärpen können auch 
einfach gestickt sein. 
c) Strumpfwaaren (Tricotwaaren, gehäkelte und gestrickte Waaren) 
und Posamentierwaaren . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 
d) Bandwaaren, auch in Verbindung mit Metallfäden 
e) Wollengarne (Webe-, Strick- und Stickgarne) . . . 
 
4. Holzwaaren: 
a) gemeine, das ist Wagner-, Böttcher- , Drechsler- und Tischler- 
arbeiten, roh, weder angestrichen, noch bemalt, lackirt oder polirt 
und blos in Verbindung mit Eisen 
Anmerkung. Hierher gehören: Fässer, Scheffel, Bottiche, 
Kufen, Tröge, Butten, Eimer, Räder und andere Wagen- 
bestandtheile (ausgenommen fertige Wagen), Schubkarren, 
Handkarren, Handschlitten, Parquetten und Parquettenbestand- 
theile, Ruder, Bänke, Tische, Stühle, Bettstellen, Kasten, 
Joche, Sattelformen, Mangen, Drehbänke, Spinnräder, 
Mühlen, Leitern, Stiefelhölzer, Holzschuhe, Hühnersteigen, 
Kochlöffel, Teller, grobes Spielzeug, Schachteln, Rechen, 
Heugabeln, Schaufeln, Schuhnägel, Zahnstocher, Zündholz- 
draht u. dergl. rohe, weder angestrichene, noch lackirte oder 
polirte Holzwaaren. Hierher gehören auch Korkstöpsel und 
Korksohlen. 
Reichs-Gesetzb. 1883. 
  
  
  
Nach der Wahl des 
Importeurs 
Gewichtszölle 
per Werthzölle 
100 kg 
Dinare. Prozent. 
58 8 
90 8 
100 8 
70 8 
— 5 
2 10 
bezw. 
für landwirth- 
schaftliche 
Werkzeuge: 
8 
  
  
12
	        
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