Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1883. (17)

 
 
Steinkohlen und Braunkohen . . ... 
Steinmetzarbeiten und Cementmassewaaren, wie Grabsteine, Monu- 
mente, Säulen (auch mit Inschriften); Thür- und Fensterstöcke, 
Rinnen, Röhren, Tröge, Stufen u. s. w. und andere Arbeiten 
(auch aus Gyps) im Gewichte von wenigstens 5 Kilogramm und 
blos in Verbindung mit Holz oder unedlen Metallen: 
a) nicht polirt; Schleif-, Wetz- und Lithographiesteine 
b) polirt; polirte Fußbodenplattonon . . . . . . ... 
10. Thonwaaren: 
a) gemeine Thonwaaren mit oder ohne Glasur oder Beguß, gemeines 
Steinzeug; Thonröhren, Ofenkacheln, Fliesen; auch in Verbin- 
dung mit unpolirtem, unlackirtem Holz und eben solchem Eisen 
b) feine Fayence und Porzellan, einfarbig oder weiß; auch weiß, 
mit farbigen Randstreifen und Verzierungen; irdene Pfeifen; die 
vorgenannten Waaren auch mit Deckeln und Beschlägen aus un- 
edlen Metallen. Hierher gehören auch die unter a genannten 
Waaren, wenn sie mit solchen Deckeln oder Beschlägen versehen sind 
c) feine Fayence und Porzellan, mehrfarbig, bemalt, vergoldet, 
versilbert; Thonwaaren in Verbindung mit anderen gemeinen 
Materialien, soweit sie nicht zu a und b gehören . 
11. Glas: 
à) Glas, gemeines, das ist nicht abgerieben, nicht gepreßt, nicht 
geschliffen, nicht gravirt, nicht bemalt und ohne Verbindung 
mit anderen Materialien: 
1. Fenster- und Tafelglas; Hohlglas in seiner natürlichen 
Farbe, rohe Glas- und Emailmasse, Gußplatten zu Dach- 
und Bodenbelag, gerippt oder nicht . . . . .. 
2. Hohlglas, weie . . . . .. 
b) Hohlglas der Post a, mit abgeschliffenen oder eingeriebenen 
Stöpseln, Böden oder Rändern . . . .. 
  
Nach der Wahl des 
  
  
  
Importeurs 
Gewichtszölle 
per Werthzölle 
100 kg 
Dinare. Prozent. 
l 
frei — 
1 
1,50 10 
2 10 
i 
l 
l 
2 8 
6 8 
14 8 
3 10 
5 10 
5 10