Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1885. (19)

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(Nr. 1604.) Bekanntmachung, betreffend die Einlösung der Banknoten der Kommerzbank in 
Lübeck. Vom 18. Mai 1885. 
Die Banknoten der „Kommerzbank in Lübeck““ werden in Berlin vom 
25. Mai d. J. ab bei der „Deutschen Bank“ daselbst eingelöst. 
Dies wird unter Bezugnahme auf die §§. 44 (Ziffer 4) und 45 des Bank- 
gesetzes vom 14. März und auf die Bekanntmachung vom 29. Dezember 1875 
(Reichs-Gesetzbl. S. 177 und 390) hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Berlin, den 18. Mai 1885. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
von Boetticher. 
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
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