Volltext : Reichs-Gesetzblatt. 1885. (19)

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Sind  beim  Vorhandensein  mehrerer  Begrenzungen  der  Gesammtlänge  und
mehrerer  gesonderter  Eintheilungsreihen  auf  einem  Maaß  instruktionsmäßig  besondere
  zusätzliche  Stempelungen  für  jede  Gesammtlänge  und  jede  Eintheilungsreihe
  erforderlich  geworden,  so  sind  auch  die  Gebühren  für  die  zusätzlichen  Stempelungen
  von  mehr  als  einer  Gesammtlänge  und  Eintheilungsreihe  zu  erheben,
d.  h.  es  ist  der  Unterschied  zwischen  den  Ansätzen  unter  A a  und  C c  für  jede
zusätzliche  Stempelung  einer  Gesammtlänge  und  Eintheilungsreihe  noch  in  Ansatz
zu  bringen,  gleichviel  ob  es  sich  dabei  nur  um  die  Beglaubigung  einer  gesonderten
Begrenzung  der  Gesammtlänge  oder  einer  gesonderten  Eintheilungsreihe  oder  um
die  Beglaubigung  einer  solchen  Gesammtlänge  mit  zugehöriger  Eintheilung  handelt.

Nur  bei  den  Bandmaaßen  von  mehr  als  2  Meter  Länge,  bei  welchen  allein
mit  der  Prüfung  derjenigen  Theillängen,  aus  denen  sich  die  Gesammtlänge  des
Maaßes  zusammensetzt,  auch  die  sofortige  Prüfung  der  sämmtlichen  in  den  einzelnen
Abschnitten  vorhandenen  Eintheilungsmarken  zu  verbinden  ist,  darf  bei  einer  wegen
unzulässiger  Gesammtlänge  erfolgenden  Rückgabe  eine  Ansetzung  von  Gebühren
für  die  Prüfung  von  Eintheilungsmarken  eintreten.

Für  das  Einbrennen  oder  Aufschlagen  der  Längenbezeichnung  wird  eine
Zuschlagsgebühr  von  20  Pfennig  erhoben.

II.  Flüssigkeitsmaaße,  Meßwerkzeuge  für  Flüssigkeiten
und  Meßflaschen.

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A.  B  C
für  die  für  die  Be-|für  Prüfung ohne
Aichung.  richtigung.  Stempelung  
Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
A.  Flüssigkeitsmaaße.

Maaße  von  20  l  Raumgehalt..  1—  —  30—  50
-  -.  10  -...........  —60—20-——30
-  —  5  -  -...........  —·—4o—15————20
-  -2u.1-  -...........  —30—10-——15
"  .  ½  ..  —  20—  5  10
jedes  kleinere  Maaß  .  ...  —  10—  5  5

B.  Meßwerkzeuge  für  Flüssigkeiten.
Für jede  einzelne  vollständig  bezeichnete  Maaßgröße  10——--—  10

Ferner  für  eine  Zwischeneintheilung
von  1 l  in  Zehntel-Liter  —  20  —  —  —  20
" 0,1 l  in  Hundertstel-Liter  —  20—  ——  20
" je  0,01  l  in  Tausendstel-Liter  —  20—  —  20
Außerdem  für  die  Aichung  des  ganzen  Apparates—  30—  ---C.
  Meßflaschen.

Meßflaschen  von  1  1  und  ½ l  Raumgehalt  —  20  —  10