Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1887. (21)

  
  
  
  
  
 Maaßstab Tara in Prozenten 
Laufende Nr. Benennung der Gegenstände. der Zollsätze. des 
Verzollung. Bruttogewichts. 
 
d) Gegenstände aus Eisen und Stahl, gemeine, 
einfache, verzinnt, emaillirt, aber nicht 
polirt; Werkzeuge und Instrumente aus 
Eisen, nicht polirt, mit oder ohne hölzernen 
Griff . . . .. .. . . .. ... ... . . .. . .. . ... 100 kg N. 15 Frk. 
e) Gegenstände aus Eisen und Stahl, mittel- 12 in Kisten und 
feine, polirt; Werkzeuge und Instrumente Fässern, 
aus Stahl, Eisen und Stahl, polirt, in 6 in Körben, 4 in Ballen. 
oder ohne Verbindung mit anderen Er- 
zeugnissen, wie z. B. Weißblech und Holz " 15 " 
19. Maschinen: 
a) Maschinen aller Art, aus Gußeisen, soweit 
nicht gemäß Tarif A zollfrei....... .. . 100 kg B. 6   " 
b) Vollständige Maschinen aus Eisen oder 
Stahl, soweit nicht nach Tarif A zollfrei 100 kg N. 9 ½ " 
c) Maschinen und Zubehör von vollständigen 12 in Kisten und 
Maschinen aus anderen unedlen Metallen Fässern, 
als Gußeisen, Schmiedeeisen und Stahl, 9 in Körben 8 in Gestellen aus 
oder in deren Konstruktion andere Metalle 6 Holz (Rahmen) 
als Gußeisen, Schmiedeeisen und Stahl in Ballen 
vorherrschen, soweit nicht nach Tarif A 
zollfrei " 20 " 
20. Mineralwasser, natürliches und künstliches, 
100 kg B. 1 " 
 
in Flaschen und Krügen 
  
  
 
	        
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