Metadata : Der Deutsche Reichstag.

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Die  Anbahnung  der  im  Artikel  4  des  Prager  Friedens  vorgesehenen
  Verständigung  über  die  nationale  Verbindung  des  Norddeutschen
  Bundes  mit  den  süddeutschen  Staaten  ist  der  Gegenstand
meiner  unausgesetzten  Aufmerksamkeit.  Ein  mit  dem  Großherzogtum
Baden  geschlossenen  Jurisdictions-Vertrag,  der  Ihnen  zur  Genehmigung
  zugehen  wird,  dehnt  die  Grundlagen  der  Gemeinsamkeit  des
Rechtsschutzes,  welche  durch  das  Gesetz  über  die  Gewährung  der  Rechtshilfe
  für  den  Norddeutschen  Bund  zur  Geltung  gelangt,  in  nationalem
Sinne  über  die  Grenzen  des  Bundesgebietes  aus.  Durch  eine  Ergänzung
  der  Maß=  und  Gewichtsordnung  wird  die  Möglichkeit  gewonnen
werden,  der  Gemeinsamkeit  des  Maß=  und  Gewichtswesens  mit  anderen
deutschen  Staaten  durch  gegenseitige  Zulassung  der  geaichten  Maße
und  Gewichte  Ausdruck  zu  geben.  Zur  Herstellung  der  süddeutschen
Festungskommission  hat  der  Bund  durch  meine  Vermittlung  unter
Einwilligung  in  den  ungeteilten  Fortbestand  des  gemeinsamen  Festungseigentums
  bereitwilligst  mitgewirkt.  ·

Die  Gesamtheit  der  Verträge,  welche  den  Norden  Deutschlands
mit  dem  Süden  verbinden,  gewähren  der  Sicherheit  und  Wohlfahrt
des  gemeinsamen  deutschen  Vaterlandes  die  zuverlässigen  Bürgschaften,
welche  die  starke  und  geschlossene  Organisation  des  Nordbundes  in  sich
trägt.  Das  Vertrauen,  welches  unsere  süddeutschen  Verbündeten  in
diese  Bürgschaften  setzen,  beruht  auf  voller  Gegenseitigkeit.  Das  Gefühl
  nationaler  Zusammengehörigkeit,  dem  die  bestehenden  Verträge
ihr  Dasein  verdanken,  das  gegenseitig  verpfändete  Wort  deutscher  Fürsten
die  Gemeinsamkeit  der  höchsten  vaterländischen  Interessen,  verleihen
unseren  Beziehungen  zu  Süddeutschland  eine  von  der  wechselnden
Woge  politischer  Leidenschaften  unabhängige  Festigkeit.“

Diese  letzten  Worte  richteteten  sich  deutlich  an  die  Adresse  der
bayrischen  „Patrioten“,  welche  eben  damals  bei  Beratung  der  Adreßdebatte
  einen  unversöhnlichen  Haß  gegen  Preußen  kund  gaben,  den
Allianzvertrag  als  das  Unglück  Bayerns  verdammten  und  den  Ministerpräsidenten
  Fürsten  Hohenlohe  zum  Rücktritt  nötigten.  Aber  auch  in
Stuttgart  durfte  man  sich  diese  Worte  merken;  denn  dort  wurde  von
der  demokratischen  Partei  gegen  die  neuen  Militäreinrichtungen  leidenschaftlich
  gewühlt,  und  das  heterogene  Ministerium  sah,  mit  Ausnahme
einer  einzigen  Persönlichkeit,  diesem  Treiben  entweder  machtlos  zu  oder
lächelte  stillvergnügt.

Die  nationalliberale  Partei  des  Reichstags  glaubte  sogar  aus  der
bayrischen  Krisis  die  Folgerung  ziehen  zu  müssen,  daß  nun  die  Aufnahme
  Badens  in  den  Bund  eine  Notwendigkeit  sei.  Aus  Rücksicht