IXI.
thun, als beiderseitige Gründe anführen, die doch gewöhnlich
dem Publikum, für welches sie zunächst
gehörten, bekannt genug sind, und ein Schiftskeller,
dem das große Recht vergönnt ist, auch in Landessachen
ohne Censur schreiben zu dürfen, hat doppelte
Verpflichtung so zu schreiben, daß er keine Censur
verdiene.
Der zweite Theil, der nächste Michaelismesse
erscheinen wird, soll bis auf den Tod des ersten
Churfürsten Ernst August gehen. Sein Inhalt
macht einen sonderbaren Contrast mit dem Inhalte
dieses Theils, hier geht durch den ganzen ersten
Theil eine traurige Betrachtung über den Zustand
des fürstlichen Cammerguts, im zweiten Theile erscheint
die Herzogliche und Churfürstliche Cammer in
der glänzenden Ordnung und Wohlhabenheit, die
in keinem anderen Staate, Churbrandenburg ausgenommen,
damals erreicht wurde. Hier erscheint
Hannover großentheils in einer Schwäche und Unthätigkeit,
die zuleht mit der Brandenburgischen
Unmacht unter Georg Wilhelm fast parallel zunahm;
im zweiten Theile steigt aus den Welfischen Ruinen
eine Macht hervor, die auf alle Deutsche und die
wichtigsten Europaͤischen Angelegenheiten den sichtbarsten
Einfluß hatte, die in vierzig Jahren zu
einer solchen Höhe empor kam, daß außer der Fortdauer
derselben kein größerer Wunsch übrig seyn
konnte.