Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1890. (24)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Betrag 
E für das 
S Einnahme. Etatsjahr 
-- 5 1890/91. 
Mark. 
(2.) (3.) Uebertrag 849 000 
C. für Lotterielose: 
a) von Staatslotterien .. 6 709 000 
b) von Privatlotterien, 
abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten. 572 000 
zusammen (Titel 3)22 130 000 
4. Statistische Gebühr. 
Brutto-Einnahme . ... -........ 630000.-Ø. 
Ab:Zurückzahlungen................... 3000s 
bleiben 627 000 
Davon ab: 
a) die Kosten der Anfertigung der Stempel und 
Stempelmarken, sowie sonstige dem Reich 
unmittelbar erwachsende Verwaltungskosten, 
auf welche der Erlös für verkaufte Formulare 
in Rückeinnahme komlt 24 000 “ 
b) die Entschädigungen der Postverwaltungen 
des Reichs, Bayerns und Württembergs 
für den Verkauf der Stempelmaterialien 
(2½ Prozent der Brutto-Einnahme) 15·750 
c) gemäß §. 14 des Gesetzes, betreffend die 
Statistik des Waarenverkehrs des deutschen 
Zollgebiets mit dem Auslande, vom 20. Juli 
1879 die den Bundesstaaten zu vergütenden 
Verwaltungskosten 15 250 
zusammen . . . 55 000 
bleiben 572 000 
Hierzu treten: Herauszahlungen von Luxemburg, abzüglich 
der Herauszahlungen an Bayern (für die österreichische Ge- 
meinde Jungholz) 21. 000 
zusammen (Titel 4) 593 000 
Summe I.30279 000 
  
 
	        
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