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Nummer des zur Zeit des Gulden
Vertragsabschlusses
giltigen allgemeinen Benennung der Gegenstände. Gold
österreichisch- ungarischen per 100 kg.
Zolltarifs.
Noch: (Wollengarne (aus Wolle oder Thierhaaren) und
Bigognegarne):
154. f) Garne, nicht besonders benannte, gebleicht, gefärbt, be-
druckt, doublirt oder mehrdrähtig:
1. bis Nr. 45 metrisch. . . .. . .. . .......... . ... 16.—
2. über Nr. 45 metrisch. .. .. . . . ... .... ... .... 16.—
156. Fußteppiche:
b) andere, auch bedrucsct 50.—
158. Wollene Webewaaren, nicht besonders benannte:
a) im Gewichte von mehr als 500 g per 1 Quadratmeter 50.—
b) im Gewichte von 500 g bis 200 g per 1 Quadrat-
meter. 80.—
c) im Gewichte von 200 g und weniger per 1 Quadral.
meter, auch bedruktt . .... . 110.—
159. Sammete und sammetartige Gewebe Gmt aufgeschnittenem
oder nicht aufgeschnittenem Flor)) Band-, Posamentier--
Knopf= und Wirkwaanncnen 85.—
160. Bedruckte wollene Webewaaren (mit Ausnahme der unter
Nr. 156b), 158c) und 159 genannten) . . . . . . . . . .. . 80.—
162. b) Filze, andere, und Filzwaaren, beide unbedruct.. 50.—
163. Seidengalleten (Kokons)) Seidenabfälle, ungesponnen frei
165. Seide, abgehaspelt oder filirt, auch gezwirnt:
a) "roh·...«..«.............................. frei
166. Floretseide (Seidenabfälle, gesponnen), auch gezwirnt:
a) roh oder weiß gemacht ... frei
168. Seidenwaaren, gestickt oder mit Metallfäden; Tülle, Gaze)
Blonden, Spitzen (Spitzentücher). . . . . . . . . . . . . . . . . . 500. —
Besatzartikel aus seidenen oder halbseidenen Schnuren, Biesen,
Chenillen und dergleichen Posamenten konfektionirt 400.—