Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

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Nummer 
  
des zur Zeit bes Gulden 
Vertragsabschlusses giltigen allgemeinen Benennung der Gegenstände. Gold 
österreichisch-ungarischen per 100 kg 
Zolltarifs.  
Noch: 
263. b) gebohrt oder an einzelnen wenigen Stellen abgeschliffen, 
abgedreht, gehobelt oder mit eingeschnittenem Gewinde 
(auch Schraubenbolzen, Schraubenmuttern), auch 
grob angestrihen 5.— 
) abgeschliffen, abgedreht, gehobelt, verkupfert, verzinnt, 
verzinkt, verbleit oder fein angestrichen 8.— 
Alle diese Waaren auch in Verbindung mit 
Holz oder Eisenguß. 
264. Schmiedeiserne Röhren, auch Verbindungsstüke 6— 
Sensen, Sicheln, auch in Verbindung mit Hoz 5.— 
Nägel (mit Ausnahme der Hufnägel und der Znpecke); 
Drahtstifte ... 6.50 
265. Gelochte oder vertiefte Schwarzbleche und Mlatten; nicht 
besonders benannte Waaren aus Schwarzblech der 
Nr. 261 a und b... 5.50 
Nicht besonders benannte Waaren aus Schwarzblech der 
Nr. 261 c .. ..... .. . 6.— 
265. (bis) Geschmiedete Kessel (auch Dampfkessel) 7.50 
265. (ter) Blechwaaren, nicht besonders benannte, verkupfert, verzinnt, 
verzinkt, verbleit, fein angestrihen ... 12.— 
266. Eisenbahnräder, fertige, auch auf Achsen 5.50 
267. Bänder (Charniere, Riegel und dergleichen); Federn für 
Straßenfahrzeuge; Heu= und Dunggabeln im Gewmichte 
von mindestens 2 kg per Stück) Hauen, Schaufeln; 
alle diese rauh, gescheuert oder an einzelnen wenigen Stellen 
abgeschliffen, auch in Verbindung mit Holls 6.50 
268. Drahtseile, Drahtbürsten, Siebböden; grobe Drahtwaaren; 
alle diese aus Draht der Nr. 261 (bis) a ... 8.— 
269. Schwarze Sägen) Feilen und Raspeln von 25 cm oder 
  
  
mehr Hieblänge; Bohrer, Hämmer, Aexte, Beißzangen 
und dergleichen; Schneidekluppen; Heu= und Dunggabeln, 
Reichs-Gesetzbl. 1892. 
 
	        
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