Betrag
für das
Einnahme. Etatsjahr
1896/97.
Mark.
18. 1. VIII. Aus dem Peichs-Invalidenfonds . . ... 28 862 508
19. IX. Zinsen aus belegten Reichsgeldern. —
20. X. Aus der Veräußerung von ehemaligen Festungsterrains.
Auf Grund des Artikels V des Gesetzes vom 30. Mai 1873
(Reichs-Gesetzbl. S. 123) für Rechnung der Bundesstaaten
mit Ausschluß von Elsaß-Lothringen.
Für Parzellen des ehemaligen Festungsterrains in Stettin 1 582 228
21. Xa. Ueberschüsse aus früheren Jahren.
Ueberschuß des Haushalts des Etatsjahres 1894/95, vorbehaltlich
der Berichtigung in Folge der Revision der Rechnungen
7 445 233