Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1897. (31)

    
III. Oesterreichischer Verwaltungen. 
8. Die von den K. K. österreichischen Staatsbahnen in der Richtung nach 
Italien mitbetriebene Strecke von der italienisch - österreichischen Grenze bei 
Pontafel bis Pontebba. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von italienischen Ver- 
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Oesterreich, Ziffer 23, 24, 25. 
Frankreich, Ziffer 29. 
Schweiz, Ziffer 27. 
  
Luxemburg. 
Von luxremburgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken. 
1. Prinz Heinrich - Bahn, mit Einschluß der Linie von Wasserbillig nach 
Grevenmacher. 
 
B. Bahnstrechen, welche sich im Betriebe oder Mitbetriebe auswärtiger 
Verwaltungen befinden. 
I. Deutscher Verwaltungen. 
2. Die von den Reichseisenbahnen in Elsaß -L othringen betriebenen sämmt- 
lichen Linien der Wilhelm - Luxemburg - Eisenbahn. 
3. Die von den Königlich preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von 
der deutsch - luxemburgischen Grenze bei Ulflingen bis Ulflingen. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von luxemburgischen Ver- 
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Belgien, Ziffer 16, 17. 
  
Niederlande. 
A. Von niederländischen Verwaltungen betriebene Bahnen und 
Bahnstrecken. 
1. Gesellschaft zum Betriebe von niederländischen Staatseisenbahnen. 
2. Holländische Eisenbahn - Gesellschaft. 
3. Niederländische Zentral - Eisenbahn - Gesellschaft. 
4. Nord - Brabant - Deutsche Eisenbahn - Gesellschaft. 
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