Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1898. (32)

— 144 — 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrag   Darunter 
für das künftig 
Titel. Ausgabe. Rechnungs-  
jahr 1898. wegfallend. 
Mark. Mark. 
(1.) Uebertrag 179 500 Mark   274 700 2 500 
5 Hauptzollamtsvorsteher mit 
6 000 Mark bis 7 500 Mark, im 
Durchschnitt 6 750 Mark 33 750 Mark 
4 Zollamtsassistenten I. Klasse mit 
5 000 Mark bis 6 000 Mark, im 
Durchschnitt 5 500 Mark 22 000    " 
10 Zollamtsassistenten II. Klasse mit 
3 000 Mark bis 4 200 Mark, im 
Durchschnitt 3 600 Mark 36 000    " 91 750    " 
271 250 — 
Anmerkung zu b. Die Polizeiunteroffiziere werden von 
der Kaiserlichen Schutztruppe abkommandirt. 
c. Justizverwaltung. 
1 Oberrichter, zugleich mit den Funktionen des Auditeurs der 
Schutztruppe beauftragt . . . .. 15 000 Mark 
2 Bezirksrichter mit 8000 Mark bis 12 000 Mark, 
im Durchschnitt 10 000 Mark. 20 000    " 
2 Sekretäre mit 6 000 Mark bis 7500 Mark, 
  6 750 Mark .. .. .. . .. . . .. 13 500    " 
im Durchschnitt Mark 13 500 48 500 
Für die Gesammtverwaltung treten noch hinzu: 
2 Stabsärzte mit je 9 600 Mark. 19 200 Mark 
3 Lazarethgehülfen mit je 2 400 Mark 7 200 26 400 
Die Aerzte und die Lazarethgehülfen werden von der 
Kaiserlichen Schutztruppe abkommandirt. Bei Wahrnehmung 
einer Stabsarztstelle durch einen Assistenzarzt I. oder II. Klasse 
ist nur eine Besoldung von 7 200 Mark oder 6 000 Mark 
zahlbar. 
Seite . 620 850 2 500 
 
 

	        
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