Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1898. (32)

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Zu Titel 1. Sämmtliche Beamte etc. haben freie Woh- 
nung. Mit ihrer Besoldung rangiren nach dem Dienstalter 
unter einander: 
a) die mit 6 000 Mark bis 7 500 Mark, im Durchschnitt 
6750 Mark, dotirten Sekretäre und die Hauptzollamts- 
vorsteher, 
b) die Bezirksrichter und Bezirksamtmänner. 
Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt: 
1. für den Gouverneur 18 000 Mark, 
2. für den Abtheilungschef der Zentralverwaltung und den 
Oberrichter 4 500 Mark bis 8 000 Mark, im Durch- 
schnitt 6 250 Mark, 
3. für die anderen Abtheilungschefs, den Regierungsarzt, 
die Bezirksrichter und die Bezirksamtmänner 3.000 Mark 
bis 6 000 Mark, im Durchschnitt 4 500 Mark, 
4. für die Vorstände für Kalkulatur, Kasse, Büreau und 
Zoll 3 000 Mark bis 5 400 Mark, im Durchschnitt 
4200 Mark, 
5. für den ständigen Hülfsarbeiter, die Sekretäre zu a, b 
und c, den Katasterbeamten und die Hoauptzollamts- 
vorsteher 2 700 Mark bis 4 500 Mark, im Durchschnitt 
3 600 Mark, 
6. für die Zollamtsassistenten I. Klasse 2 700 Mark, 
7. für die Büreauassistenten und den Bauassistenten 
2 400 Mark, 
Seite für sich. 
 
Betrag  Darunter 
für das  
Titel. Ausgabe. Rechnungs- künftig 
jahr 1898. wegfallend. 
Mark. Mark. 
(1.) Uebertrag...   620 850 2 500 
Die Stellen der Aerzte können auch aushülfsweise mit 
Civilärzten besetzt werden; letztere erhalten daraus einen Höchst- 
betrag von je 7200 Mark. 
Summe Tite 1 620 850 2 500 
 
 

	        
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