Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1898. (32)

III. Oesterreichischer Verwaltungen. 
8. Die von den K. K. österreichischen Staatsbahnen in der Richtung nach 
Italien mitbetriebene Strecke von der italienisch-österreichischen Grenze bei 
Pontafel bis Pontebba. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von italienischen Ver- 
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Oesterreich, Ziffer 25, 26, 27, 28. 
Frankreich, Ziffer 29. 
Schweiz, Ziffer 27. 
 
Luxemburg. 
A. Von luxemburgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken. 
1. Prinz Heinrich-Bahn, mit Einschluß der Linie von Wasserbillig nach 
Grevenmacher. 
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder MitBetrieb auswärtiger 
Verwaltungen befinden. 
I. Deutscher Verwaltungen. 
2. Die von den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen betriebenen sämmt- 
lichen Linien der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahn. 
3. Die von den Königlich preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von 
der deutsch-luxemburgischen Grenze bei Ulflingen bis Ulflingen. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von luxemburgischen Ver- 
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Belgien, Ziffer 14. 
 
Niederlande. 
A. Von niederländischen Verwaltungen betriebene Bahnen und 
Bahnstrecken. 
1. Gesellschaft zum Betriebe von niederländischen Staatseisenbahnen. 
2. Holländische Eisenbahn-Gesellschaft. 
3. Niederländische Zentral-Eisenbahn-Gesellschaft. 
4. Nord-Brabant-Deutsche Eisenbahn-Gesellschaft.