270 Viertes Buch. Revolution und Reaktion.
thun könne, war Brandenburg, mit staatsrechtlichen Fragen
unbekannt, bereit, seinen Kopf zu Markt zu tragen. Doch
rührte das Programm, nach dem nun gehandelt wurde, nicht
von Manteuffel her: es war im wesentlichen von Gerlach
inspiriert und das Ministerium insofern wirklich das der
Camarilla. Zu seinen Gunsten verzichtete der König auf die
von ihm geplante sofortige militärische Aktion. Deshalb wurde
auch Bismarck nicht in die Regierung gezogen: er schien dem
König nur zu brauchen, „wenn das Bajonett schrankenlos
waltete“. So kam Manteuffel auf den Platz, an dem er ein
Jahrzehnt die Entwickelung Preußens beherrscht hat, nicht sowohl
der geistige Träger als der dienstwillige und geschickte
Vollstrecker der von anderen gewollten Reaktion, und sehr mit
Unrecht hat man ihn neuerdings zu einem verkannten Genie
und gleichsam zum Vorläufer Bismarcks stempeln wollen.
Am 9. November verlas Brandenburg in der Nationalversammlung
eine königliche Ordre, welche diese, da sie bei
den wiederholten anarchistischen Bewegungen in Berlin der zur
Lösung ihrer Aufgabe nötigen Freiheit entbehre, vertagte und
ihre Beratungen am 27. in Brandenburg aufzunehmen aufforderte,
jede frühere Sitzung aber für ungesetzlich erklärte.
Den der Versammlung zugeteilten Bureanbeamten wurde jede
weitere Thätigkeit für sie verboten. Mit den Ministern entfernten
sich die meisten Abgeordneten der Rechten. Die übrigen
beschlossen noch in aller Eile, doch in Berlin weiter zu tagen,
da die Regierung nicht das Recht habe, die zur Vereinbarung
der Verfassung berufene Versammlung vor Erfüllung ihres
Auftrages zu vertagen, zu verlegen oder aufzulösen und die
dennoch dazu ratenden Beamten die Befähigung zur ferneren
Bekleidung ihrer Stellungen verwirkt hätten. Auch am 10.
wurde noch eine Sitzung gehalten. Ein da verlesenes Schreiben
Brandenburgs erklärte alle nach der Vertagung gefaßten Beschlüsse
für ungültig und verfassungswidrig. Die Antwort war
eine Proklamation an das preußische Volk, die aufforderte,
die Abgeordneten in der Verteidigung der errungenen Freiheiten
zu unterstützen, sich dabei aber streng auf dem Boden
des Gesetzes zu halten. Da erfolgte die militärische Besetzung