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(Uebersetzung.)
Staatsministerium.
Schloß, den 12. Februar 1899.
Excellenz!
In Ergänzung des heute unterzeichneten Abkommens über die Abtretung der
Inseln im Stillen Ocean bin ich ermächtigt, Eurer Erxcellenz Namens meiner Re-
gierung zu erklären, daß diese verspricht, in Gegenleistung für die Behandlung
als meistbegünstigte Nation den deutschen Importen bei ihrem Eintritt in Spanien
den Konventionaltarif unseres Zolltarifs zu gewähren, und zwar sobald das
erwähnte Abkommen ratifizirt ist.
Falls nicht inzwischen ein neues Abkommen über die Handelsbeziehungen
zwischen den beiden Nationen vereinbart wird, sollen die besagten gegenseitigen
Zugeständnisse fünf Jahre in Kraft bleiben und nach Ablauf dieser Frist als
von Jahr zu Jahr verlängert gelten, solange nicht einer der beiden vertrag-
schließenden Theile hiergegen Widerspruch erhebt.
Ich benutze diesen Anlaß, um Eurer Excellenz die Versicherung meiner
ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Herzog von Almodövar del Rio.
An
den Herrn Botschafter des Deutschen Reichs,
u. s. w. u. s. w. u. s. w.
Die im vorstehenden Notenwechsel getroffene Vereinbarung ist, nachdem
sie die verfassungsmäßige Genehmigung gefunden hat und das im Notenwechsel
erwähnte Abkommen über die Abtretung der Inseln im Stillen Ocean ratifizirt
worden ist, mit Beginn des 1. Juli 1899 in beiden Ländern in Kraft getreten.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.