Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

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2.  Des  K.  katholischen  Kirchenraths.
a)  Einberufung  zur  Pruͤfung  für  die  Aufnahme  in  das  katholische  Schullehrer-Seminar  zu  Gmünd.

Diejenigen  katholischen  Schulpräparanden,  welche  die  Aufnahme  in  das  Schullehrer-Seminar
  zu  Gmünd  oder  in  ein  Privat-Schulleh  #.Seminar  bei  der  diesseitigen  Oberschulbehörde
  nachgesucht  haben,  und  nicht  durch  besondere  Erlasse  abgewiesen  worden  sind,  haben
am  Mittwoch  den  5.  Juli  d.  J.  in  Gmünd  sich  einzufinden,  wo  in  dem  dortigen  Schullegrer.
Seminar  am  6.  Juli  und  den  folgenden  Tagen  die  in  §s.  12  der  olgonischen  Statuten  vom
15.  Jannar  1825  (Reg.Blatt  vom  Jahr  1825,  Nro.  5)  angeordnete  Aufnahnssprüfung  vorgenommen
  werden  wird.

Die  älteren  Zöglinge  des  Seminars  (zweiter  Curs)  haben  erst  am  Samstag  den
8.  Juli  zu  erscheinen.

Die  eintretenden,  wie  die  älteren  Seminaristen  werden  an  die  genaue  Befolgung  des
.  25  der  besagten  Statuten,  die  halbjäbrige  Vorausbezahlung  betreffend,  erinnert.

Stuttgart  den  12.  Mai  1835.  Linden.

 

b)  Bekanntmachung,  betreffend  einige  Aenderungen  in  der  Eintheilung  ver  Schulaussichtsbezirke.

In  Folge  des  Gesetzes  vom  6.  Juli  v.  J.,  Abänderung  in  der  Begränzung  der  Oberamtsbezirke
  betreffend,  werden  nachstehende  Aenderungen  in  der  Eintheilung  der  Schulaussichtsbezirke
  verfügt:

Die  Schule  zu  Alberweiler  geht  von  dem  Schulaufsichtsbezirke  Munderkingen  in  ven  von
Biberach  über,  ebendahin  wird  zugtheilt  die  Schule  zu  Stafflangen,  bisher  in  den  Schulaufsichtsbezirk
  Schussenried  gehörig;  die  Schulen  in  Thaldorf,  Bavendorf  und  Oberzell,  bisher  zu
dem  Schulaufsichtsbezirke  Tettnang  gehörig,  werden  dem  von  Navensburg  zugetbeilt;  in  den
Schulaufsichtsbezirk  Leutkirch  gehen  über  die  Schulen  zu  Friesenhofen  und  Winterstetten,  welche
bisher  dem  Bezirke  Wangen  einverleibt  waren,  von  welchem  Bezirk  auch  die  Schule  zu  Einthürnenberg
  getrennt  und  dem  Bezirke  Waldsee  zugetheilt  wird.

Außerdem  wird  der  Oberamtebezirk  Saulgau  in  Beziehung  auf  die  Schulaufsicht  von
nun  an

1)  in  den  Bezirk  Saulgau,  und
2)  in  den  Bezirk  Mengen
getheilt.  Bei  dem  Schulaufsichtsbezirke  Saulgau  verbleiben  die  Schulgemeinden:
Saulgau,  Altshausen,  Bolstern,  Boms,  Bondorf,  Ebenweiler,  Ebersbach,  Fleischwan-