Contents : Staatslexikon. Fünfter Band: Staatsrat bis Zweikampf. (5)

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fasser  will  das  „Religions-  und  Regimentswesen“
dieses  Königreichs  schildern.  Was  das  erstere  betrifft,
  so  beruht  das  Bekenntnis  der  Einwohner
einzig  auf  der  Schrift.  (Der  Verfasser  ist  also
Protestant.)  In  der  exemten  Stadt  Kadoschah  ist
ein  Kirchenrat,  aus  geistlichen  und  weltlichen  Mitgliedern
  bestehend.  Diese  Behörde  hat  auch  die
Bücherzensur.  Der  Staat  ist  durchaus  religiös.
Was  das  „Regimentswesen“  angeht,  so  ist  Ophir
ein  Wahlkönigreich.  Der  König  wird  als  ein
Ideal  ohnegleichen  gezeichnet.  Alle  denkbaren
Tugenden  vereint  er  in  sich.  Eine  Menge  von
Gesetzen  wird  mitgeteilt:  Religions-,  Armen-,
Luxus=  und  Reisegesetze.  Niemand  darf  eine  andere
Religion  beschimpfen;  bei  Gelagen  darf  über  Religion
  überhaupt  nicht  disputiert  werden;  wer  damit
  anfängt,  erhält  einen  Monat  Zuchthaus.
Sonntagsschändung  wird  mit  einem  Jahr  Zuchthaus
  bestraft.  Wer  zum  drittenmal  rückfällig  einen
Diebstahl  begeht,  wird  lebenslänglich  ins  Zuchthaus
  gesperrt.  Wer  einen  andern  zum  Zweikampf
herausfordert,  muß  sein  Lebtag  einen  hölzernen
Säbel  und  eine  Narrenkappe  tragen,  eine  Ehrenstrafe,
  die  auch  auf  seine  Kinder  ausgedehnt  wird.
Ist  er  von  Adel,  so  bekommt  er  einen  geschlossenen
Helm  auf  sein  Wappen  mit  einem  Paar  Brillengläser
  und  als  Schildträger  zwei  Katzen  usw.  —
übrigens  streifen  auch  die  zahlreichen  Robinsonaden
mit  ihrer  Schilderung  der  Anfänge  menschlicher
Kultur  und  Gesellschaftsgründung  das  Gebiet  der
Staatsromane,  und  die  weitaus  bedeutendste  aller
deutschen  Robinsonaden,  die  „Insel  Felsenburg“
  (4  Bde,  zwischen  1731  u.  1743),  die  der
Stolbergische  Hofagent  Johann  Gottfried  Schnabel
unter  dem  Namen  Gisander  herausgab,  mündet
direkt  in  die  Schar  der  Staatsromane  ein;  denn
sie  schildert  die  glückseligen  Zustände  im  Gemeinwesen
  der  paradiesischen  Insel  Felsenburg,  auf  der
weder  religiöser  Hader  noch  sozialer  Gegensatz,
weder  Armut  noch  Luxus  zu  finden  sind.  Im
letzten  Drittel  des  18.  Jahrh.  wurden  die  Staatsromane
  in  Deutschland  wieder  in  Aufnahme  gebracht
  durch  Hallers  Romane  „Usong“  (Bern
1771),  „Alfred,  König  der  Angelsachsen“  (ebd.
1773)  und  „Fabius  und  Cato“  (ebd.  1774),  in
denen  die  Despotie  bzw.  die  beschränkte  Monarchie
und  die  aristokratische  Republik  geschildert  wurden.

Der  namhafteste  Utopist  der  Aufklärungszeit  ist
Morelly,  der  die  Schriften  erscheinen  ließ:
Naufrage  des  iles  flottantes  ou  Basiliade  du
céebre  Piülpai  (2  Bde,  Messina  1753)  und
Code  de  la  nature  (Amsterdam  1755,  n.  A.
Paris  1841).  Die  Basiliade  ist  ein  in  Prosa  geschriebenes
  Heldengedicht,  das  im  fernen  Indien
spielt.  Vom  Festland  sind  durch  einen  Orkan
ganze  Gebietsstrecken  abgetrennt  worden,  die  als
schwimmende  Inseln  samt  ihren  Bewohnern  auf
dem  Meer  dahintreiben.  Nur  zwei  unschuldige
Kinder,  Bruder  und  Schwester,  sind  auf  dem  Festland
  zurückgeblieben,  und  diese  werden  nun  zu
Stammeltern  eines  glücklichen  Volks.  Zwar  ent- 



Staatsromane.

 

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führen  die  wilden  Bewohner  der  schwimmenden
Inseln  den  Herrscher  Zeingemin;  aber  durch  einen
neuen  Sturm  werden  die  schwimmenden  Inseln
dem  Festland  wieder  zugetrieben;  Zeingemin  kehrt
auf  das  Festland  zurück  und  mit  ihm  die  andern
Bewohner  der  schwimmenden  Inseln,  die  nun
gleichfalls  Glieder  des  glücklichen  Volks  werden.
Eigentümlich  ist  es,  daß  in  diesem  Roman  nach
dem  Geschmack  der  Zeit  auch  allegorische  Figuren
auftreten;  vor  allem  Natur  und  Wahrheit,  ferner
die  Liebe,  die  Lüge,  die  Schmeichelei,  die  Grausamkeit
  und  andere  Laster.  Der  Code  de  la  nature
  legt  dann  dar  „die  ewigen  Gesetze  der  Natur“,
  welche  die  Bedingungen  des  Volksglücks
sind.  Das  unabänderliche  Grundgesetz  ist  dieses,
daß  nichts  in  der  Gesellschaft  im  Privatbesitz  als
Eigentum  des  einzelnen  stehe,  daß  jeder  Bürger
dem  Staat  gehöre  und  auf  Kosten  der  Gesamtheit
unterhalten  und  beschäftigt  werde,  und  daß  jeder
Bürger  nach  seinen  Kräften,  seinen  Anlagen  und
seinem  Alter  zum  allgemeinen  Wohl  beitragen
müsse.  In  jedem  Produktionszweig  werden  aus
den  erfahrensten  Arbeitern  für  5/10  Arbeiter
„Werkmeister“  auf  je  fünf  Tage,  und  für  10/20
Arbeiter  „Meister“  auf  Lebenszeit  bestellt.  Jeder
Bürger,  der  ins  heiratsfähige  Alter  eintritt,  wird
verheiratet.  Den  über  40  Jahre  Alten  wird  Ehelosigkeit
  gestattet.  Die  erste  Ehe  ist  für  die  ersten
zehn  Jahre  unauflöslich,  dann  kann  Scheidung
und  Wiederverehelichung  stattfinden.  Die  Kinder
werden  gemeinschaftlich  erzogen.  Vom  zehnten
Jahr  an  wird  ihnen  Unterricht  im  Gewerbe  erteilt,
  zwischen  dem  15.  und  18.  Jahr  folgt  die
Heirat,  vom  20.  bis  25.  Jahr  wird  jeder  Mann  in
der  Landwirtschaft  beschäftigt;  mit  dem  26.  Jahr
wird  er  Meister;  vom  40.  Jahr  an  ist  er  nur  mehr
freiwilliger  Arbeiter.  Die  höchste  Gewalt  liegt  bei
dem  obersten  Senat  der  Nation,  der  in  der  Weise
zusammengesetzt  ist,  daß  jede  Stadt  zwei  oder  mehr
Delegierte  ihres  Sondersenats  in  den  Nationalsenat
  entsendet.  Was  den  religiösen  Unterricht  betrifft,
  so  wird  Gott  als  die  allgütige  Endursache
aller  Dinge  hingestellt,  ohne  daß  man  jedoch  den
Kindern  irgendwelche  Vorstellungen  von  diesem
Wesen  und  von  seinen  Eigenschaften  beizubringen
sucht.  Ebenso  wird  hervorgehoben,  daß  wir  über
die  Natur  unserer  Seele,  namentlich  über  etwaiges
Fortleben  nach  dem  Tod  nichts  wissen,  und  daß
es  überflüssig  sei,  über  derartige  Dinge  nachzugrübeln.
  Noch  andere  Staatsromane  haben  in
der  Aufklärungszeit,  in  welcher  wir  stehen,  das
Licht  der  Welt  erblickt,  die  aber  von  geringerer
Bedeutung  sind.  Dazu  gehören:  La  république
des  philosophes  ou  T’histoire  des  Ajaviens
(Genf  1768),  deren  Verfasser  unbekannt  ist;  dann
La  découverte  australe  par  un  homme  volant
(4  Bde,  Paris  1781;  deutsch  von  Mylius,  Leipzig
1784)  von  Rétif  de  la  Brétonne,  worin  der  Idealstaat
  auf  eine  Insel  der  Südsee  verlegt  wird,  wohin
  von  „Victorin“  und  seiner  Familie,  die  die
Kunst  des  Fliegens  besitzen,  vom  Dauphiné  aus