Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

—  299  —

Reichs = Gesetzblatt.

Nr  22.

Inhalt :  Verordnung,  betreffend  die  Aufhebung  der  Beschränkungen  der  Einfuhr  aus  Portugal.  S.  299.  —
Bekanntmachung,  betreffend  die  dem  internationalen  Uebereinkommen  über  den  Eisenbahnfrachtverkehr
  beigefügte  Liste.  S.  300.

 

 

 

 

(Nr.  2681.)  Verordnung,  betreffend  die  Aufhebung  der  Beschränkungen  der  Einfuhr  aus
Portugal.  Vom  15.  Juni  1900.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König

von  Preußen  2c.

verordnen  im  Namen  des  Reichs,  nach  erfolgter  Zustimmung  des  Bundesraths,
was  folgt :

Die  Verordnung,  betreffend  Beschränkungen  der  Einfuhr  aus  Portugal,
vom  22.  August  1899  (Reichs = Gesetzbl.  S.  545)  tritt  mit  dem  Tage  der  Verkündung
  gegenwärtiger  Verordnung  außer  Kraft.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Kaiserlichen  Insiegel.

Gegeben  Hannover,  den  15.  Juni  1900.

(L.  S.)  Wilhelm.
Graf  von  Posadowsky.

 

Reichs =  Gesetzbl.  1900.    54
Ausgegeben  zu  Berlin  den  20.  Juni  1900.