Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

16. 
5. Die von der Oesterreichisch-Ungarischen Staatseisenbahn-Gesellschaft be- 
triebenen Strecken der Königlich ungarischen Staatsbahnen von Trencsén-- 
Teplitz bis zur österreichischen Landesgrenze am Vlarapaß, von Bruck a. L. 
bis zur österreichischen Landesgrenze und von Szakolcza bis zur öster- 
reichischen Landesgrenze. 
Die von der Kaiser Ferdinands-Nordbahn betriebene Strecke der Holics— 
Gödinger Lokalbahn von Holics bis zur österreichischen Landesgrenze. 
III. Okkupationsgebiek. 
K. u. K. Militärbahn Banjaluka—Doberlin. 
  
Belgien. 
A. Von belgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken. 
8 7 6 4 3 1 
. . . . . . . 
Belgische Staatsbahnverwaltung. 
Belgische Nordbahn. 
Gent-Terneuzen. 
Mecheln—Terneuzen. 
Westflandrische Eisenbahn. 
Eisenbahn von Chimay. 
Termonde —St. Nicolas. 
Hasselt—Maeseyck. 
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger 
II. 
Verwaltungen befinden. 
J. Französischer Verwaltungen. 
Die von der Französischen Nordbahn betriebenen Strecken von der 
belgisch-französischen Grenze: 
bei Comines bis Comines. 
bei Halluin bis Menin. 
II. Luxemburgischer Verwaltungen. 
Die von der Luxemburgischen Prinz Heinrich-Bahn betriebenen 
Strecken von der belgisch-luxemburgischen Grenze: 
von Rodange, luxemburgische Grenze bis Athus. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von belgischen Verwaltungen 
im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Frankreich, Ziffer 15, 16, 17, 18. 
Niederlande, Ziffer 11, 12. 
  
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