Metadata : Reichs-Gesetzblatt. 1887. (21)

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Formular  M.

 

Deutsches  Reich.

 

Reichswappen.






Zeugniß
über  die  Befähigung

zum

Schiffer  auf  europäischer  Fahrt.

Dem  (N.  N.)  [Vor-  und  Zunamen],  geboren  zu  (N.  N.),  den
.......................  ten.......................................  18..............,    wohnhaft  in  (N.  N.  ),  wird  hierdurch
bezeugt,  daß  derselbe  auf  Grund  des  §.  57  Ziffer  3  der  Vorschriften  über  den
Nachweis  der  Befähigung  als  Seeschiffer  und  Seesteuermann  auf  deutschen
Kauffahrteischiffen  etc.  vom  6.  August  1887  (Reichs-Gesetzbl.  S.  395)  die  Befugniß
  besitzt,  deutsche  Kauffahrteischiffe,  und  zwar  Segelschiffe  unter  560  Kubikmeter
  Brutto-Raumgehalt  und  Dampfschiffe  jeder  Größe,  zwischen  europäischen
Häfen  und  Häfen  des  Mittelländischen,  Schwarzen  und  Asowschen  Meeres
zu  führen.

(Siegel.)  (Firma  und  Unterschrift  der  Behörde.)