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Formular M.
Deutsches Reich.
Reichswappen.
Zeugniß
über die Befähigung
zum
Schiffer auf europäischer Fahrt.
Dem (N. N.) [Vor- und Zunamen], geboren zu (N. N.), den
....................... ten....................................... 18.............., wohnhaft in (N. N. ), wird hierdurch
bezeugt, daß derselbe auf Grund des §. 57 Ziffer 3 der Vorschriften über den
Nachweis der Befähigung als Seeschiffer und Seesteuermann auf deutschen
Kauffahrteischiffen etc. vom 6. August 1887 (Reichs-Gesetzbl. S. 395) die Befugniß
besitzt, deutsche Kauffahrteischiffe, und zwar Segelschiffe unter 560 Kubikmeter
Brutto-Raumgehalt und Dampfschiffe jeder Größe, zwischen europäischen
Häfen und Häfen des Mittelländischen, Schwarzen und Asowschen Meeres
zu führen.
(Siegel.) (Firma und Unterschrift der Behörde.)