Großbritannien (Parlament, Geschäftsordnung).
beschließenden. In der erstern präsidiert
nicht der ehtt sondern der Vorsitzende
des Finanzausschusses (Chairman of the
Committee of ways and means). Die
Verhandlungen des Parlaments sind nicht
öffentlich, doch werden seit einigen Jahrzehnten
Reporter von Zeitungen und Zuhörer
gegen Karten eingelassen. Es hat
aber jedes Mitglied des Hauses das Recht,
»to observe strangers= (Fremde zu bemerken),
worauf der Sprecher die Galerien
sofort räumen lassen muß. Das
Unterhaus ist übrigens beschlußfähig, sobald
nur 40 Mitglieder anwesend sind.
sieen Mitglied kann im Haus einen Vorchlag
(bill) machen. Die Bills werden
eingeteilt in public bill (öffentliche Bill),
allgemeine Angelegenheiten betreffend, und
private bill (Privatbill), Anordnung,
welche für einen bestimmten Fall getroffen
wird. Jede Bill muß, ehe die eigentliche
Debatte beginnt, einer zweimaligen Lesung
und Abstimmung unterzogen wer-Die
königliche Genehmigung wird
nach altem Brauch in französischer Sprache
erteilt, und zwar lautet die Formel bei
öffentlichen Bills: Le roi (Ia reine) le
veut (der König Liie Königin] will es),
bei einer Privatbill: Soit fait, comme il
estdésiré (esgeschehe gewünschtermaßen).
ndelt es sich um eine Bewilligung von
echten öffentlicher oder privatrechtlicher
Natur, so lautet die Formel: Soit droit
fait, Comme il est désiré (es werde Recht
gewhnschtermaßen). Bei einer Geldbewilligung
ist die Formel üblich: Le roi
remercieses loyaux sujets, accepte leur
bénévolance et aussi le veut (der König
dankt seinen getreuen Unterthanen, nimmt
ihr Wohlwollen entgegen und will es also).
Eine Verwerfung der Bill erfolgt durch
die Wendung: Le roi s'avisera (der König
wird die Sache erwägen), ein Fall, der
übrigens seit 1707 nicht wieder vorgekommen
ist. — Beim Citieren der Gesetze bedient
man sich einer Abkürzung; z. B.:
25. Geo. IV. c. 95- heißt: das 95. der in
dem fünften Regierungsjahr Georgs IV.
erlassenen Gesetze. — Die Mitglieder des
Parlaments erhalten keine Diäten. Dagegen
bezieht *er Srecher des Unterhauses
einen Gehalt von Pfd. Sterl.
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Von großer Wichtigkeit ist eine Neuerungin
der Geschäftsordnung des Hauses
der
emeinen, welche vom 29. Febr. 1880
datiert, und zu der ein systematischer Mißbrauch
der unbegrenzten Freiheit der Debatte
Veranlassung gegeben hatte, ausgehend
von der kleinen Minoritätspartei
der irischen Home-rulers, welche für Irland
ein selbständiges Parlament und
eine besondere Nepierung fordern. Diese
hatten den Gang der Verhandlungen im
Unterhaus durch endlose Reden, Amendements
und Anträge auf namentliche Abstimmung
(division) in unverantwortlicher
Weise gestört und aufgehalten.
Gleichwohl konnte man sich nicht dazu entschließen,
den in den Parlamenten des
Kontinents zlicen Antrag auf Schluß
der Debatte künftighin zusulassen weil
man darin eine Verkürzung der parlamentarischen
Redefreiheit für die Minorität erblickte.
Man einigte sich jedochschließlich in
der Annahme einer Resolution folgenden
halts: . Hat der Sprecher oder der Bortzende
in dem Ausschuß des g#nzen Haues
ein Mihlieh bei seinem Namen aufgerufen,
weil es die Autorität des Vorsitzes
mißachtet oder die Regeln des Hauses
mißbraucht, um fortgesetzt oder absichtlich
der Geschäftserledigung des Hauses auf
diese oder auf andre Weise Hinderniffe in
den Weg zu legen, so soll, Kus die übertretung
im Haus der Gemeinen geschah,
der Sprecher auf Antrag eines Mitglieds
sofort, und ohne daß ein Amendement,
eine Vertagung oder eine Debatte zulässig
ist, die Frage stellen, ob das betreffende
Mitglied während der weitern Dauer der
Sitzung an diesem Tag von der Teilnahme
an den Geschäften des Hauses
ausgeschlossen sein soll. Ist dagegen eine
sche Ubertretung im Ausschuß des Haues
vorgekommen, so soll der Vorsitzende
des letztern auf Antrag eines Mitglieds
in analoger Weise jene Frage stellen.
Wird der Antrag im Ausschuß angenommen,
so ist die Verhandlung in dem Ausschuß
alsbald auszusetzen und Bericht
über das Vorgefallene an das Haus zu
erstatten. Hir stellt dann der Sprecher,
leich als ob die übertretung im Plenum
Rattgefunden hätte, dieselbe Frage ohne