Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

urthellung  der  Anten  in  die  Prozeß-Kosten

  der  zweiten  Instanz  bestaͤtigt.

8.  In  der  untergaͤnglichen  Appellationssache
  von  dem  Stadtgerichte  zu  Stuttgart
zwischen  dem  Handelsmann  Moses  Benedikt
  daselbst,  Vorbekl.,  Nachkl.,  Anten,
  und  dem  Ober  Finanz-Kemmer-Se-*6



kretär  Vlscher,  nunmehr  dessen  Besüs-Nachfolger,

  Kaufmann  Bllfinger  ebendaselbst,
  Verkl.,  Nachbekl.,  Aben,  Boustreinigkelt
  beireffend,  wurde  durch  Beschluß
  vom  2:1.  und  Uns.  36.  Sept,  di
Appellation  wegen  Mangels  einer  g#
gründeten  Beschwerde  unter  Verurtbel,
lung  des  Anten  in  dlie  Kosten  diese
Instanz  von  Amts  wegen  verworfen.

II.  Gerichtshof  für  den  Schwarzwald-Kreis.
1.)  Criminal-Senst.

Am  6.  September  wurde:
1.  Gtorg  Vogt,  Schuster  von  Nehren,

Oberamts  Tuͤbingen,  wegen  Verfälschung

einer  Iffentlichen  Urkunde  und  damit
verübten  Betrugs,  neben  der  Verbindttung
  des  verursachten
Schadens  und  saͤmtlicher  Untersuchungs-Kosten,
  zu  fünfmonatlicher  ZSwangs=Acbeitsstrofe
  verurthellt.

Am  y.  September  ist:

lichkelt  zu  Ersta

4.  Catharine,  Cbhristlan  Ralls  Ebefran,
13  Oberamis  Urach,  wegen

von  Ehningen,

Fälschung  mebrerer

vdamit  versachter
Verbldlichkeit  zu
suchungs-Kosten  %„
Zuchibausstra

Am  ro.  Septem

3.  Franz  Xaoer  Ri

Erstattung  der  Unterzu
  achtmonailicher
fe  verurtheilt  worden.
ber  wurde:

edinjer,

Prioat-Urkunden  und
Beteögerelen,  neben  der

suspendirter

Obmann  des  Bürger-Ausschusses  zu  Remdingen,
  Oberamts  Tuttlingen,  thells  #
gen  Unterschlagung,  theils  wegen  Verumreuung,
  neben  der  Verbindlichkei
zum  Ersatz  des  gestifteten  Schadens,  und
zu  Erstattung  sämtlicher  Untersuchunzt
Kosten,  selner  Obmaennsstelle  entserzt,  fü
unfählg  zu  Bekleidung  eines  öffentlichen
Amtes  erklärt,  und  zu  fünfmonatllcher
  Festungs-Arbeltsstrafe  verurtiheilt.
Am  i4.  September  wurde:

4.  auf  die  zu  Neuenbürs  sta  tgebabte  Um

tersuchung:

a)  Matthaͤus  Muͤller,  von  Obernlebelspach,

  wegen  fortgesetzter,  jum  Theil
tbtlicher  Widersetzlichelt  gegen  dic  in
Ausübung  ihres  Amis  begifenen  ebrig
keltlichen  Dlener,  sedann  wegen  mehtfacher
  zum  Tbeil  grober  Injurien  geßen