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Verzeichniß der Reichsbehörden.
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Unter I. Oberste Reichsbehörden.
tritt hinzu:
13. das Reichsmilitärgericht.
Unter II. Höhere, der obersten Reichsbehörde unmittelbar untergeordnete
Reichsbehörden und Vorsteher solcher Behörden.
B. Verwaltung des Reichsheeres.
a. Für das Disziplinarverfahren:
fällt weg:
21. der Königlich preußische General-Auditeur der Armee,
der Vorstand des Königlich sächsischen Ober-Kriegsgerichts
und der Königlich württembergische General-Auditeur.
Unter IV. Unmittelbar vorgesetzte Behörden und Beamte.
A. Verwaltung des Reichsheeres.
b. Für die übrigen Beamten:
tritt hinzu:
3. jeder Dienstälteste unter den einem Gerichtsherrn zugeordneten
richterlichen Militärjustizbeamten für die bei
dem Stabe des Gerichtsherrn angestellten Militärgerichtsschreiber
und Militärgerichtsboten.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.