Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1903. (37)

- 3 - 
Reichs-Gesetzblatt. 
— — — —° —— ——— — 
Nr. 2. 
  
  
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfracht- 
verkehr beigefügte Liste. S. 3. — Bekanntmachung, betreffend den Betrieb von Anlagen zur 
Herstellung von Präservativs, Sicherheitspessarien, Suspensorien und dergleichen. S. 3. 
  
(Nr. 2919.) Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Übereinkommen über den 
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 24. Januar 1903.
 
In der Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das internationale Übereinkommen 
über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (VII. Ausgabe von 1901, 
Reichs-Gesetzbl. von 1901 S. 17), ist unter „Dänemark. A. Von däni- 
schen Verwaltungen betriebene Strecken.“ bei Nr. 2 nachgetragen worden: 
c) Sorô-Vedde. 
Berlin, den 24. Januar 1903.
 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Schulz. 
  
  
(Nr. 2920.) Bekanntmachung, betreffend den Betrieb von Anlagen zur Herstellung von 
Präservativs, Sicherheitspessarien, Suspensorien und dergleichen. Vom 
30. Januar 1903. 
Auf Grund des § 120e der Gewerbeordnung hat der Bundesrat folgende 
Vorschriften erlassen: 
§ 1. 
In Räumen, in welchen Präservativs, Sicherheitspessarien und andere zu 
ähnlichen Zwecken dienende Gegenstände angefertigt oder verpackt werden, darf 
Arbeitern unter achtzehn Jahren und Arbeiterinnen eine Beschäftigung nicht 
gewährt und der Aufenthalt nicht gestattet werden.
 
Reichs-Gesetzbl. 1903.                                                                                                    2 
Ausgegeben zu Berlin den 2. Februar 1903.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.