Alphabétisches Register.
Ralgewerbe, s. Gewerbe.
Nealklagen: Gerichtäßtd bes Miltrfetne bei binglchen
Klagen
Muß, wenn der Beweisatz blos auf bas Dasein des
klageweise verfolgten binglichen Nechtes gerichtet ist,
im Beweieverfahren ein spezieller Entstehungsgrund .
dargethan werden? ..-Reallasten:
erlöschende Versährung bei denselben ·.
Rechtskraft: des Beweisinterlokutes; unschädliche Abweichung
in außerwesentlichen Punkten
Rechtsmittel: dessen Zurücknahme durch den Anwaͤlt;
Ausnahme von dem Erfordernisse einer Spezialvollmacht.
Reclamatio uxoria: gegen Vergleiche, nach fränk. Rechte
Negreßklage: des Gläubigers eines Auswanderers gegen
den Beamten, welcher die Erlaubniß zur Auswanderung
ertheilt hat
Neinigungs elb: Eintritt der Eidesunfähigkeit nach
dessen Zuerkennung
Neligionsedikt:. Beil II zur Verf-Urk. g. 5, 60, 7u. 10.
Neplik: Versäumung der Frist zu deren Abgabe; Stellung
einer neuen Klage in demselben Betreffe
Nestitution: Schwierigkeit zu erlangender Wberhersel- «
lung gegen versäumte Nothfristen .
achtrag zu einer Tote hiezu S. 240. ).
Revision: unstatthafte; nach §. 51, 52 Nr. 2 und 8. 53
r. 2 er Prozeßnov. v. 17. 1. 1837, weni sich
die Entscheidung der Vorinstanzen blos auf einfache dilgtorische
Einreden beschränkte
Die Bestimmung des C. 54 Nr. 2 ib. findet auch in bem
Falle Anwendung, wenn auf eidliche Manifestation des
Betrages der geforderten Früchte erkannt wurde
Unstakthafte Revision nach §. 55 1. c. wegen unteröliebeer
vorgängiger Remonstration
Verwerfung einer Nevision wegen Mangels der gesebli-—
chen Revisionssumme bei angenommener Gleichförmigkeit
der Erkenntnisse der beiden Vorinstanzen
Revision# frist: in Streitsachen, welche nach dem Ges.
1. Juli 1856 auf den Einzelrichter übergegangen sind.
Rchtenches Autt bezüglich der Berichtigung der
Klagbitte
S achverständig e: wer bieselben bei einer Abschãtzun
nach Art. 19 des Expropriationsgesetzes zu wählen s4u7w
(Berichtigung hlezu S. 192.
Schaden: der arglistlose Verkäufer einer fehlerhaften
Saache hat für die durch sie verursachten Schäden nicht
zu haften. .....
Schätzleute, s. Sach erstänoige.
Snuengerelage: deren Verlährung ..
Schwängerungsprozesse: Berufungssumme
B9 14344
Separationsrecht: 4% Erbschaftsgläubtger 269, 349
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