Contents : Blätter für Rechtsanwendung. XXIII. Band. (23)

Alphabétisches  Register.

Ralgewerbe,  s.  Gewerbe.
Nealklagen:  Gerichtäßtd  bes  Miltrfetne  bei  binglchen
  Klagen

Muß,  wenn  der  Beweisatz  blos  auf  bas  Dasein  des

klageweise  verfolgten  binglichen  Nechtes  gerichtet  ist,

im  Beweieverfahren  ein  spezieller  Entstehungsgrund  .
dargethan  werden?  ..-Reallasten:

  erlöschende  Versährung  bei  denselben  ·.

Rechtskraft:  des  Beweisinterlokutes;  unschädliche  Abweichung
  in  außerwesentlichen  Punkten

Rechtsmittel:  dessen  Zurücknahme  durch  den  Anwaͤlt;

Ausnahme  von  dem  Erfordernisse  einer  Spezialvollmacht.

Reclamatio  uxoria:  gegen  Vergleiche,  nach  fränk.  Rechte

Negreßklage:  des  Gläubigers  eines  Auswanderers  gegen
den  Beamten,  welcher  die  Erlaubniß  zur  Auswanderung
ertheilt  hat

Neinigungs  elb:  Eintritt  der  Eidesunfähigkeit  nach

dessen  Zuerkennung

Neligionsedikt:.  Beil  II  zur  Verf-Urk.  g.  5,  60,  7u.  10.

Neplik:  Versäumung  der  Frist  zu  deren  Abgabe;  Stellung
einer  neuen  Klage  in  demselben  Betreffe

Nestitution:  Schwierigkeit  zu  erlangender  Wberhersel-  «

lung  gegen  versäumte  Nothfristen  .
achtrag  zu  einer  Tote  hiezu  S.  240.  ).
Revision:  unstatthafte;  nach  §.  51,  52  Nr.  2  und  8.  53
r.  2  er  Prozeßnov.  v.  17.  1.  1837,  weni  sich
die  Entscheidung  der  Vorinstanzen  blos  auf  einfache  dilgtorische
  Einreden  beschränkte
Die  Bestimmung  des  C.  54  Nr.  2  ib.  findet  auch  in  bem
Falle  Anwendung,  wenn  auf  eidliche  Manifestation  des
Betrages  der  geforderten  Früchte  erkannt  wurde
Unstakthafte  Revision  nach  §.  55  1.  c.  wegen  unteröliebeer
  vorgängiger  Remonstration
Verwerfung  einer  Nevision  wegen  Mangels  der  gesebli-—
  chen  Revisionssumme  bei  angenommener  Gleichförmigkeit
  der  Erkenntnisse  der  beiden  Vorinstanzen

Revision#  frist:  in  Streitsachen,  welche  nach  dem  Ges.

1.  Juli  1856  auf  den  Einzelrichter  übergegangen  sind.
Rchtenches  Autt  bezüglich  der  Berichtigung  der
Klagbitte
S  achverständig  e:  wer  bieselben  bei  einer  Abschãtzun
nach  Art.  19  des  Expropriationsgesetzes  zu  wählen  s4u7w
(Berichtigung  hlezu  S.  192.
Schaden:  der  arglistlose  Verkäufer  einer  fehlerhaften
Saache  hat  für  die  durch  sie  verursachten  Schäden  nicht
zu  haften.  .....
Schätzleute,  s.  Sach  erstänoige.
Snuengerelage:  deren  Verlährung  ..
Schwängerungsprozesse:  Berufungssumme

B9  14344
Separationsrecht:  4%  Erbschaftsgläubtger  269,  349

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