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nummer
Zollsatz
un Benennung der Getenstände o
Tarifs Mars
aus 527 Schuhe aus Gespinstwaren mit angenähten Sohlen aus anderen Stoffen:
aus Gespinstwaren ganz oder teilweise aus Seide 120
aus Kameelhaargewebten 80
aus anderen Gespinstwaren (mit Ausnahme von Tuchecken, Tuch-
leisten, baumwollenen, wollenen oder leinenen Nesteln, Litzen oder
dergleichen und von wasserdichten Geweben 65
aus 530 Haarnetze aus Menschenhaaren oder Nachahmungen davon 200
531 Schmuckfedern, zugerichtet (zubereitet:
Straußfedern und Reiherfeden 1000
andere Federn; auch Vogelbälge, Köpfe, Flügel und andere Teile
von Bälgen, zum Schmucke von Hüten oder dergleichen zu-
gerichtet ... 750
aus 532 Fächer (Handfächer):
ganz oder teilweise aus Seide, Spitzen, Stickereien oder anderen
Schuueckfedern als Straußfedern;; alle diese, soweit sie nicht durch
ihre Verbindungen unter höhere Zollsätze fallen 200
andere (mit Ausnahme solcher ganz oder teilweise aus Strauß-
federn), soweit fie nicht an sich oder durch ihre Verbindungen
unter höhere Zollsätze fallen 200
aus 533, Männerhüte aus Gespinstwaren, ohne Rücksicht auf die Ausstattung:
aus Gespinstwaren ganz oder teilweise aus Seide; Hüte aller Art fr 1 Sück
mit Springfedern (Klapphüte 1
537 Männerhũte aus Haarfilz (mit Ausnahme der lackierten):
unausgerüstet (ungarniert) . ........ . . . . . . . .. 0,40
ausgerüstet (garniert) . . . . . . . . . . .. 0,50
Anumerkung zu Nr. 537 und 538 des allgemeinen Tarifs.
Flizhüte, bei welchen sich aus der Form oder der Ausrüstung nicht
erkennen läßt, ob sie Männer- oder Frauenhüte sind, werden als
Männerhüte nach den Nummern 537 und 538 behandelt.
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