Volltext : Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

 

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—  Bezeichnung  der  Waren  für  100  kg
Tarifs  in  Mark
aus  353  Rosenessenz  (ätherisches  Rosenh):;  20
aus  359 Gemahlener  tierischer  Dünger  (Poudrette)  ....  ...  .  .  ..  frei
360  Knochenmehl  ..  .  ..  .  ..  .  .  .  .  ..  frei
372  Eiweiß  und  Eiweißstoffe,  tierische  und  pflanzliche,  nicht  unter
andere  Nummern  des  allgemeinen  Tarifs  fallend  frei
aus  375 Gelatine  .  ..  ..  .....  ...  ..  ..  .  ..  .  ..  4
(aus  391/392)  Rohseide:
aus  391  ungefärbt,  ungezwirnt  oder  einmal  gezwirnt  .......  ..  .  frei
aus  392  weiß  gefärbt,  ungezwirnt  oder  einmal  gezwirnt  frei
anders  als  weiß  gefärbt,  ungezwirnt  oder  einmal  gezwirnt  36
aus  428. Fußbodenteppiche  aus  Wollgarn  gewebt,  im  Stück  als  Meterware
  eingehend  oder  abgepaßt  (ohne  Näharbeit),  auch  bedruckt  100
544  Enthaarte  halb=  oder  ganzgare,  noch  nicht  gefärbte  oder  weiter
zugerichtete  Schaf=  und  Ziegenfelle,  auch  Lamm=  und  Zickelfelle,
  ungespalten  oder  gespalten  ...  2
563 Felle  zur  Pelzwerkbereitung,  halb=  oder  ganzgar,  auch  gefärbt  frei
569  Abgenutzte  Lederstücke  und  Lederwaren  sowie  sonstige  Lederabfälle
  (auch  gemahlen),  sofern  ihre  Benutzung  als  Leder
oder  zu  Lederwaren  nach  ihrer  Beschaffenheit  ausgeschlossen  ist  frei