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724 —
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4
Nr.
Gegenstand der Besteuerung
vom
Hun- Tau-
dert send Mark
Steuersatz
Pf.
Berechnung
der
Stempelabgabe.
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6.)
Ladung eines ganzen Eisenbahnwagens
lautet
bei einem Frachtbetrage von nicht mehr
als 25 Mark . ..
bei höheren Beträgen
Der Steuersatz vermindert sich auf die
Hälfte dieser Sätze, wenn das Ladegewicht
des Wagens 5 Tonnen nicht übersteigt. Er
erhöht sich auf das Einundeinhalbfache, wenn
das Ladegewicht über 10 Tonnen, aber nicht
mehr als 15 Tonnen beträgt. Für je weitere
5 Tonnen Ladegewicht tritt die Hälfte des
Satzes hinzu.
Personenfahrkarten.
a) Fahrkarten, Fahrscheine und sonstige Aus-
weise über bie erfolgte Zahlung des Personen-
fahrgeldes im Eisenbahnverkehr auf inländi-
schen Bahnlinien
in
bei einem Fahrpreise von: 7 agenht alst.
Pf. Pf. Pf.
0,60 Mark bis 2 Mark 5 10 20
mehr als 2 : " 5 " 10 20 40
„ ?" 5 „·: ?· 10 „"„ 20 40 80
»210 »220 2 40 80 160
»220 »230 »260 120 240
»230 » 240 2 90 180 360
»240 »250 2140 270 540
»250 Y:X:X. 200 400 800
Fahrkarten von Straßen- und ähnlichen
Bahnen, welche getrennte Wagenklassen nicht
führen, werden wie Fahrkarten dritter Klasse
behandelt.
b) Fahrkarten, Fahrscheine und sonstige Aus-
weise über bie erfolgte Zahlung des Personen—
fahrgeldes im Dampfschiffsverkehr auf in-
ländischen Wasserstraßen und Seen, sowie im
Dampfschiffsverkehre der Nord- und Ostsee
zwischen inländischen Orten unterliegen den
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I
—I
U
20
50
vom einzelnen Fahrtausweise.