Full text : Handbuch der Politik.Dritter Band. (3)

ei  iin  mm  nn  EEE  BE

998  Fritz  Zadow,  Der  deutsche  Kolonialbestand.

deutschen  Kaufleute  ab,  die  sie  sofort  auf  das  Reich  übertrugen,  worauf  Nachtigal  im  August  1884
in  Kamerun  die  deutsche  Flagge  hisste.‘)

Endlich  erwarb  Deutschland  im  Jahre  1884  auch  noch  seinen  vierten  und  grössten  afrikanischen
  Besitz,  nämlich  Deutsch-Ostafrika.  Während  an  der  westafrikanischen
Küste,  wie  erwähnt,  schon  seit  längerer  Zeit  deutsche  kaufmännische  Niederlassungen  bestanden
hatten,  war  dies  in  Ostafrika  —  mit  Ausnahme  der  Insel  Sansıbar  —  nicht  der  Fall;  vielmehr
handelte  es  sich  hier  um  eine  frisch  in  Angriff  genommene  kolonisatorische  Tätigkeit,  die  ausging
von  der  Gesellschaft  für  deutsche  Kolonisation‘,  deren  Vertreter  Dr.  Peters,  Graf  Pfeil
und  Dr.  Jühlke  gegen  Ende  des  Jahres  1884  eine  Anzahl  von  Verträgen  mit  ostafrikanischen
Sultanen  schlossen  und  sowohl  privatrechtliche  Eigentums-  wie  staatliche  Hoheitsrechte  über
ein  Gebiet  von  zunächst  etwa  2500  deutschen  Quadratmeilen  erwarben.  Unter  dem  27.  Februar  1885
erhielt  die  Gesellschaft  einen  kaiserlichen  Schutzbrief,  den  ersten,  den  die  deutsche
Geschichte  kennt.  Zwar  erkannte  der  Sultan  von  Sansıbar  —  auf  die  Einflüsterungen  seiner  englischen
  Ratgeber  hin  —  in  einem  Protesttelegramm  den  kaiserlichen  Schutzbrief  nicht  an  und  liess
Truppen  in  die  erworbenen  Landschaften  einrücken;  indessen  übte  das  Erscheinen  eines  aus  acht
Kriegsschiffen  bestehenden  Geschwaders  vor  Sansıbar  eine  solche  Wirkung  aus,  dass  der  Sultan
seine  Streitkräfte  schleunigst  zurückzog  und  die  deutschen  Forderungen  bedingungslos  annahm.
Überdies  räumte  er  der  „Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft“,  die  inzwischen
  aus  der  ‚‚Gresellschaft  für  deutsche  Kolonisation  hervorgegangen  war,  den  sehr  brauchbaren
  Hafen  Daressalam  ein  und  schloss  Ende  1885  einen  für  Deutschland  sehr  günstigen
Handelsvertrag  ab.  Im  nächsten  Jahre  kam  es  zu  einem  Übereinkommen  zwischen  Deutschland
und  England,  in  welchem  beide  Mächte  die  Souveränetät  des  Sultans  über  sein  Inselgebiet  und
über  das  Küstengebiet  in  einer  Tiefe  von  10  Seemeilen  anerkannten.  Im  Jahre  1888  schloss  die
Gesellschaft  mit  dem  Sultan  einen  neuen  Vertrag,  durch  welchen  er  ihr  die  gesamte  Verwaltung  des
erwähnten  Küstenstreifens  pachtweise  auf  50  Jahre  unter  Wahrung  der  ihm  zustehenden  Hoheitsrechte
  überliess.  Als  noch  in  demselben  Jahre  ein  blutiger  Aufstand  der  arabischen  Bevölkerung
ausbrach,  welche  ihren  einträglichen  Sklavenhandel  durch  die  Deutschen  gefährdet  sah,  setzte  sıch
Deutschland  mit  England  zur  gemeinsamen  energischen  Bekämpfung  des  Sklavenhandels  ın  Verbindung
  und  es  kam  zu  einer  gemeinsamen  Küstenblockade  durch  ein  gemischtes  Geschwader.
Da  die  ‚‚Deutsch-Ostafrikanısche  Gesellschaft“  nicht  imstande  war,  den  Aufstand  zu  unterdrücken,
wurde  der  Reichskommissar  v.  Wıssmann  damit  beauftragt,  der  im  Jahre  1889  den  Aufstand
mit  Hilfe  einer  in  Agypten  angeworbenen  Sudanesen-Truppe  niederschlug  und  die  Grundlagen
zu  einer  deutschen  Verwaltung  legte.  Im  Jahre  1890  übertrug  dann  die  Gesellschaft,  welche  zu
schwach  war,  um  das  Schutzgebiet  ın  der  erforderlichen  Weise  zu  verwalten,  gegen  Zahlung  von
45  Jahresraten  in  Höhe  von  600  000  M.  ıhre  Rechte  an  das  Deutsche  Reich.  Am  1.  Juli  desselben
Jahres  schloss  Deutschland  mit  England  den  sogenannten  Sansibar-Vertrag,  durch  welchen  Deutsch-Ostafrika
  seine  jetzige  Begrenzung  erhielt.  Deutschland  verzichtete  in  diesem  Vertrag  auf  seine
Ansprüche  auf  die  Inseln  Sansibar  und  Pemba,  sowie  auf  das  Sultanat  Witu,  wogegen  England  die
Insel  Helgoland  an  Deutschland  abtrat  und  das  deutsche  Gebiet  auf  dem  afrikanischen  Festlande
anerkannte.  Überdies  erwarb  Deutschland  die  Souveränetät  über  den  erwähnten  Küstenstreifen
des  Festlandes  und  die  Insel  Mafia  gegen  Zahlung  einer  Geldentschädigung  von  4000000  M.
seitens  der  Deutsch-Östafrikanischen  Gesellschaft  an  den  Sultan.

.  Seinen  letzten  Kolonialbesitz  erwarb  Deutschland  in  den  Gewässern  des  Stillen  Ozeans,
wo  im  Winter  1884/85  die  Nordostküste  von  Neuguinea,  Kaiser  Wilhelmsland,
der  Bismarck-Archipel  und  die  nördlichsten  Inseln  der  Salomonen  erworben  wurden.
Im  Jahre  1885  gingen  das  kleine  Inselgebiet  des  Marshall-  Archipels  und  die  Karolınen
in  deutschen  Besitz  über.  Als  es  wegen  der  Oberhoheit  über  die  Karolinen  mit  Spanien  zu  einem
Konflikt  kam,  wurde  dieser  durch  den  Schiedsspruch  des  Papstes  dadurch  beseitigt,  dass  Spanien

 

 

 

 

6)  Durch  das  deutsch-französische  Abkommen  vom  4.  November  1911  erhielt  das  Schutzgebiet  Kamerun
einen  Zuwachs  von  etwa  294  600  qkm,  die  bis  dahin  einen  Teil  der  französischen  Kongokolonie  bildeten.