— 281 —
3. Königlich Preußische Staatseisenbahnen — einschließlich der gemeinschaftlich
mit ihnen betriebenen Großherzoglich Hessischen Staatseisenbahnen — sowie
die unter preußischer Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen, mit
Ausschluß:
der Oberschlesischen schmalspurigen Zweigbahnen.
4. Königlich Bayerische Staatseisenbahnen nebst den von ihnen betriebenen
Lokalbahnen Augsburg—Haunstetten, Lam—Kötzting und Röthenbach b. L.—
Weiler, jedoch mit Ausschluß der Lokalbahnen:
a) Augsburg—Göggingen— Pfersee;
b) Augsburger Lokalbahn.
5. Königlich Sächsische Staatseisenbahnen.
6. Königlich Württembergische Staatseisenbahnen.
7. Großherzoglich Badische Staatseisenbahnen und die unter Staatsverwal-
tung stehenden Privatbahnen.
8. Großherzoglich Mecklenburgische Staatseisenbahnen, einschließlich der Dampf-
fährenverbindung über die Ostsee zwischen Warnemünde und Gijedser;
wegen dieser Dampffährenverbindung siehe B. VI, 136.
9. Großherzoglich Oldenburgische Staatseisenbahnen.
II. Privateisenbahnen unter eigener Verwaltung.
10. Achern—Ottenhöfener Nebenbahn.
11. Altona—-Kaltenkirchener Eisenbahn.
12. Die von den Badischen Lokaleisenbahnen (Aktiengesellschaft) betriebenen
Nebenbahnen:
a) Bruchsal-Ubstadt-Hilsbach/
Menzingen
b) Bühl—Oberbühlerthal (Bühlertalbahn);
c) Karlsruhe—Ettlingen — Herrenalb/Pforzheim (Albtalbahn),
d) Neckarbischofsheim— Hüffenhardt;
e) Wiesloch—Meckesheim/ Waldangelloch.
13. Die bayerischen von der Lokalbahn-Aktiengesellschaft in München be-
triebenen Lokalbahnen:
a) Bad Aibling-Feilnbach;
b) Fürth—Zirndorf—Cadolzburg;
c) Markt Oberdorf—Füssen;
d) München—Wolfratshausen—Bichl;
e) Mnurnau—Oberammergau;
f) Sonthofen—Oberstdorff
g) Stadtamhof—Donaustauf—Wörth;
h) Türkheim—Wörishofen.
43