Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

6. Bei Platten, die nicht durch Stehbolzen oder Längsanker, sondern durch Eckanker 
oder in anderer Weise ausreichend unterstützt werden, ist die Wanddicke nach 
s = 0,0 17 d/p.... 7 
zu bemessen, sofern nicht nachgewiesen wird, daß eine geringere Wanddicke zulässig ist. 
Hierin bedeutet: 
s die Wanddicke in mm, 
p  den größten Betriebsüberdruck in atm, 
d den Durchmesser des größten Kreises in mm, der nach Maßgabe der Figuren 13 
bis 16 auf der ebenen Platte, durch die Befestigungsstellen gehend, beschrieben 
werden kann. 
Fig. 13. Fig. 14. 
  
    
d 
 
 
Fig. 15. Fig. 16. 
  
Werden keine Angaben über das Maß des Krempungshalbmessers der Stirnplatten 
gemacht, so ist dieses zu 50 mm anzunehmen. 
7. Vorstehende Ausführungen gelten nur für flußeiserne Wandungen. 
Durch Stehbolzen oder Anker unterstützte Kupferplatten erhalten die folgenden Wand- 
dicken, und zwar bei regelmäßig verteilten Verankerungen: 
s=5,83c P/K (a²+b²).... 8, 
bei unregelmäßig verteilten Verankerungen (wie in Figur 12): 
s= 5,83c ½ (d₁+d₂) p/K.... 9. 
Die Werte von K (Zugfestigkeit des Kupfers) sind aus Abschnitt I, von c je nach der 
Art der Verankerung aus Ziffer 1 oder 2 dieses Abschnitts zu entnehmen. 
Reichs-Gesetzbl. 1909. 6
	        
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