Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

III. Anforderungen. 
1. Im kalten Zustande sollen sich die Schenkel des Winkeleisens mindestens um 180 
unter der Presse auseinanderbiegen und abgeschnittene Längsstreifen 
bei Dicken von 8 bis 12 mm um 50°, 
〃 〃 über 12 〃 16 〃 〃 35°, 
〃 〃 〃 16 〃 21 〃 〃 25 °, 
〃 〃 〃 21 〃 25   〃   〃 15° 
zusammenbiegen lassen. Bei diesen Proben dürfen sich in der Kehle und in den Schenkeln nur 
Anfänge von Rissen zeigen. 
2. Beim Schmieden und Lochen sollen Schenkelstreifen denselben Anforderungen wie 
Blechstreifen (vergleiche A IV. 3) entsprechen. 
C. Nieteisen. 
I. Art der Proben. 
1. Zugprobe (siehe C III. 1). 
2. Biegeprobe (siehe C III. 2). 
3. Stauch- und Lochprobe (siehe C III. 3). 
II. Anzahl der Probestücke. 
4 Prozent der abzunehmenden Stücke. 
III. Anforderungen. 
1. Zugfestigkeit 35 bis 40 kg/qmm bei einer Dehnung von mindestens 20 Prozent. 
2. Im kalten Zustande soll das Nieteisen, ohne Risse zu erhalten, so gebogen und 
glatt aufeinander geschlagen werden können, daß die beiden Enden der Länge nach parallel liegen. 
3. Im warmen Zustande soll sich ein Stück Nieteisen, dessen Länge doppelt so groß 
ist als der Durchmesser, auf ⅓ bis ¼ der Länge niederstauchen und dann lochen lassen, ohne 
aufzureißen. 
D. Niete. 
I. Art der Proben. 
Stauch- und Lochprobe (siehe D III. 
II. Anzahl der Probestücke. 
Von je 1000 Stück 2 Stück. 
III. Anforderungen. 
Im warmen Zustande soll sich ein Nietschaft, dessen Länge doppelt so groß ist als 
der Durchmesser, auf ⅓ bis ¼ der Länge niederstauchen und dann lochen lassen, ohne aufzureißen.
	        
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