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deutscher und dänischer Sprache aus- in
gefertigten Originalen unterzeichnet und
gesiegelt.
So geschehen in Berlin,
den 12. Juni 1909.
(L. S.) Freiherr von Schoen.
(L. S.) Hegermann-Lindencrone.
Das vorstehende Abkommen ist ratifiziert worden und die Auswechselung
der Ratifikationsurkunden hat am 13. August 1909 in Berlin stattgefunden.
(Nr. 3660.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren-
zeichen auf der Deutschen Brauerei-Ausstellung in München 1909.
Vom 18. August 1909.
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor-
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die
in diesem Jahre in München stattfindende Deutsche Brauerei-Ausstellung.
Berlin, den 18. August 1909.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
von Jongquieres.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten.