Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1913. (47)

V. Niederländischer Verwaltungen. 
Die von der Nord-Brabant-Deutschen Bahn 
betriebene Strecke von der niederländisch- 
deutschen Grenze bei Gennep bis Wesel. 
Dievon der Gesellschaft für den Betrieb vonnie- 
derländischen Staatseisenbahnen betriebenen 
Strecken von der niederländisch-deutschen Grenze: 
a) bei Herzogenrath bis Herzogenrath ; 
b) bei Aachen bis Aachen!) 
c) bei Dalheim bis Dalheim ); 
Die von der Gesellschaft für den Betrieb von 
Niederländischen Staatseisenbahnen betriebene 
Strecke von Elten bis Welle. 
Dievon der Gesellschaft für den Betrieb von nie- 
derländischen Staatseisenbahnen betriebenen 
und von der Holländischen Eisenbahn-Gesell- 
schaft mitbetriebenen Strecken von der nieder- 
ländisch-deutschen Grenze: 
a) bei Elten bis Emmerich; 
b) bei Gronau bis Gronauy. 
Die von der Holländischen Eisenbahn-Gesell- 
schaft betriebenen und von der Gesellschaft für 
den Betrieb von niederländischen Staatseisen- 
bahnen mitbetriebenen Strecken von der nieder- 
ländisch-deutschen Grenze: 
a) bei Gildehaus bis Salzbergen; 
135. 
136. 
137. 
138. 
139. 
  
1) Die Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen 
Staatseisenbahnen besorgt nur den Zugdienst in beiden 
Richtungen. 
2) Auf dieser Strecke besorgt die Gesellschaft für den 
Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen nur den 
Zugdienst in der Richtung von den Niederlanden nach 
Deutschland, und umgekehrt die preußische Staatseisenbahn 
auf der niederländischen Strecke bei Dalheim bis Vlodrop 
(Liste: Niederlande B. 10) in der Richtung von Dalheim 
nach den Niederlanden. 
3) Der Betrieb erfolgt für Rechnung der Königlich 
preußischen Staatsbahnen. Die Gesellschaft für den Be- 
trieb von niederländischen Staatseisenbahnen besorgt nur 
den Zugdienst in beiden Richtungen. Die Holländische 
Eisenbahngesellschaft hat ebenfalls das Necht, Züge auf 
dieser Strecke zu befördern. 
189 
b) bei Cranenburg bis Cleve)). 
140. Die von der Holländischen Eisenbahn-Gesell- 
schaft betriebene Strecke von der niederlän- 
disch-deutschen Grenze bei Alstätte bis Ahaus. 
VI. Dänischer Verwaltungen. 
Die von den dänischen Staatsbahnen in Ge- 
meinschaft mit den Großherzoglich Mecklenbur- 
gischen Staatseisenbahnen betriebene Dampf— 
fährenverbindung Warnemünde-Gjedser. 
VII. Schwedischer Verwaltungen. 
.Die von den Königlich Preußischen Staats- 
eisenbahnen in Gemeinschaft mit den schwedi- 
schen Staatseisenbahnen betriebene Dampf- 
fährenverbindung Saßnitz-Trelleborg. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, 
die von deutschen Verwaltungen im Ausland be- 
trieben sind, ist zu vergleichen: 
OÖsterreich, Jiffer 33 bis und mit 57. 
Dänemark, Liffer 3, 4. 
Frankreich, Siffer i6, 17, 18, 19, 20, 21. 
Luxemburg, Jiffer 2, 3. 
Niederlande, Jiffer 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11. 
Rußland, Ziffer 36, 37, 38, zo, 10, 41, 12, 43. 
Schweden, Oiffer 50. 
Schweiz, Ziffer 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44. 
141. 
OÖsterreich-Ungarn 
(nebst Bosnien-Herzegowina). 
I. Im Keichbrat verkrekene Königreiche und Länder 
(Ceinschließlich Liechtenstein). 
A. Sämtliche Linien) die durch die nachbenannten 
Bahnverwaltungen und Gesellschaften mit dem Sitze 
in Osterreich oder in Ungarn betrieben werden. 
1. K. k. österreichische Staatsbahnen, mit Ein- 
schluß der auf Fürstlich Llechtensteinschem 
Gebiete gelegenen Strecke der Linie Feldkirch- 
Buchs — dagegen mit Ausschluß: 
5 Der Betrieb erfolgt für Rechnung der Königlich 
preußischen Staatsbahnen. Die Holländische Eisenbahn- 
gesellschaft besorgt nur den Zugdienst in beiden Richtungen. 
Die Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen 
Staatseisenbahnen hat ebenfalls das Recht, Jüge auf 
dieser Strecke zu befördern. 
33°
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.