Volltext : Reichs-Gesetzblatt. 1913. (47)

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nes  Freundes  Leopold  von  Dessau  ganz  an
den  Kaiser  an  und  erkannte  in  den  Verträgen
  von  Hnigs-usterhausen  1726  und
Berlin  1728  die  Pragmatische  Sanktion
an,  wofür  ihm  die  Erbfolge  im  Herzogtum
Berg  zugesichert  wurde.  Darüber  zerschluen
  sich  die  mit  dem  englischen  Königshaus
  verabredeten  Heiraten  seiner  Kinder,
was  zu  den  ärgerlichsten  Familienstreitigkeiten
  Anlaß  gab,  da  die  Königin  diese
Kiraten  lebhaft  gewünscht  hatte.  Von
sterreich  aber  wurde  F.  Wilhelm  mit
Undank  belohnt,  indem  es  1738  Ber
sowie  Jülich  dem  Haus  Pfalz-Sulzba
versprach.  Der  König  war  mit  Sophie
Dorothea  von  Hannover  vermählt,  die
ihm  vier  Söhne  und  mehrere  Töchter  gebar.
  Die  angestrengte  Thätigkeit,  von
welcher  er  sich  nur  im  Tabakskolleg  und
auf  der  Jagd  Erholun  gönnte,  die  Strapazen,
  die  er  sich  auf  seinen  Inspektionsrssen
  zumutete,  zerrütteten  früh  die  robuste
  Gesundheit  des  Königs,  so  daß  er  schon
31.  Mai  1740  starb.  Vgl.=  Die  Memoiren
der  Markgräfin  Friederike  Sophie  Wilhelmine
  von  Baireuth  1706—42.=  (deutsch
von  *ms  1845);  F.  Förster,  F.  Wil-]ss

ichte  der  preußischen  Politi  .  4,
Abt.  2—4,  Fbishe
19)  F.  II.,  der  Große,  auch  wohl  der
Einzige  genannt,  Sohn  des  vorigen  und
der  Käni#n  Sophie  Dorothea,  ward  24.
Jan.  1712  zu  Berlin  geboren.  Die  nüchterne
  Erziehungsart  seines  Vaters,  welcher
  die  Litteratur,  klasfische  wie  moberne,
völlig  aus  dem  Lehrplan  ausschloß,  veranlaßte
  den  jungen  rinzen,  heimlich  verbotene
  Studien  zu  treiben,  und  begründete
den  Gegensatz  gegen  den  Vater.  Diesen
brachten  des  Prinzen  Gleichgültigkeit  für
militärische  übungen,  sein  Hang  zum
Prunk  und  zur  Verschwendung,  endlich
die  geheimen  Intrigen  wegen  der  Heirat
mit  einer  englischen  Prinzessin,  in  denen
jener  ganz  auf  seiten  der  Mutter  stand,
mehr  und  mehr  genen  den  Sohn  auf.  Körperliche
  Mißhandlungen,  von  höhnischen
Bemerkungen  über  des  Sohns  Feigheit  begleitet,
  veranlaßten  diesen  zu  dem  Entschluß,
  nach  England  zu  entfliehen;  indes
der  1730  auf  einer  Reise  in  der  Nähe  von

Friedrich  (Preußen:  Friedrich  II.).

eilbronn  unternommene  Versuch  mißang,
  und  ein  aufgefangener  Brief  Friedrichs
  an  seinen  Vertrauten  Katte  enthüllte
dem  König  den  ganzen  Plan.  Dieser  setzte,
nachdem  er  F.  nach  der  Mark  als  Gefangenen
  hatte  transportieren  lassen,  ein  Kriegsgericht
  ein,  um  ihn  als  Deserteur  zum  Tod
verurteilen  zu  lassen.  Indes  dasselbe  weigerte
  sich,  üUber  den  Kronprinzen  ein  Urteil
  zu  fällen;  die  fremden  Höfe,  auch  der
kaiserliche,  verwendeten  sich  für  das  Leben
Friedrichs,  und  so  begnügte  sich  der  König
damit,  ihn  nach  Küstrin  in  strenge  Haft
u  schicken,  während  Katte  seine  geringe
—/##  auf  dem  sott  büßen  mußte.
Der  schreckliche  Vorfall  brachte  eine  völlige
Sinnesänderung  Friedrichs  zuwege,  schon
in  Küstrin  widmete  er  sich  mit  Eifer  ernster
  Arbeit,  hier  lernte  er  an  der  Domänenkammer
  die  preußische  Staatsverwaltung
  kennen.  Seine  Unterwerfung  unter
den  Willen  des  Vaters  in  betreff  seiner
Heirat  mit  der  Prinzessin  Elisabeth  von

raunschweig  führte  1732  die  völlige  Versöhnung
  mit  demselben  herbei.  F.  erhielt
ein  Regiment  in  Neu-Ruppin  und  später
die  schaft  Rheinsberg.  Hier  verlebte
der  Kronprinz  glückliche  Jahre  im  Verkehr
mit  geistreichen  Freunden,  vergaß  aber  bei

der  Beschäftigung  mit  Philosophie  und
Litteratur  seine  Pflichten  als  Thronerbe
und  Soldat  nicht.

Als  er  31.  Mai  1740  den  Thron  bestieg,
  war  er  zunächst  bestrebt,  durch  Abschaffung
  der  Tortur,  der  Iagoplage  die
Zurückberufung  des  Philosophen  Wolff
nach  Halle  u.  a.  manche  Härten  der  Reierung

  seines  Vorgängers  zu  beseitigen.
enn  er  auch  den  geistigen  Intere  en
der  Nation  ein  reges  Verständnis  entgegenbrachte,
  so  befolgte  er  doch  in  der
taatsverwaltung  die  Grundsätze  seines
Vaters.  Er  betrachtete  sich  als  den  ersten
Diener  des  Staats,  sah  in  der  Verwaltung
auf  Sparsamkeit  und  Pünktlichkeit,  in
der  Rechtspflege  auf  Schnelligkeit  und  Unparteilichkeit.
  Das  Heer  vermehrte  er  sofort
  um  16,000  Mann  und  wartete  nur
auf  die  Gelegenheit,  um  die  neu  geschaffene
Macht  seines  Staats  zur  Erweiterung  seiner
  Grenzen  auszubeuten.  Als  Kaiser
Karl  VI.  20.  Okt.  1740  starb,  machte  F.