Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1913. (47)

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— — — 
  
  
  
  
  
1 2 3 4 
Steuersatz Berech 
hnung 
Nr. Gegenstand der Besteuerung ½½ 2on ber Stenpelabgabe 
un- sTau- 
dert send Mark Pf. 
(12.) a) von einjähriger oder mehr als ein- 
»s- der Versicherungssumme, und zwar 
jähriger Dauer 15 in Abstufungen 
für jedes Jahr . . .. d 60 — — zu 1a von 0,15 Mark 
b) von kürzerer Dauer i für je 1000 Mar, 
für jeden Monat ... .. .. . . ... — 160% —— zu Hrononn Mark .a 
2. unbewegliche Gegenstände, bei Ver- dbder einen Bruchteil dieser Beträge 
sicherungen 
a) von einjähriger oder mehr als ein- 
jähriger Dauer der Versicherungssumme, und zwar 
K 1 in Abstufungen 
für jedes Johr — ½ — — #1½ 2 ven 0%% mort co 
- · « ür je 1 Mark, 
o. bon kgerern laner ........... —s-»j——sg2booo Este-ist« 
·« 1200 für je 10 000 Mark 
Im Falle zu la und 2à gilt jeder : JoderkinenBqutetl.di-fetB»ct-köge. 
Bruchteil des zweiten oder ferneren Jahres Die Abgabe ist für den Jeitraum 
im Fall 1b d 2b zu berechnen, auf den die Jahlung 
# 8 volles Jahr, um Jauc zu un des Versicherungsentgelts sich bezieht. 
jeder Bruchteil eines Monats als voller 
Monat. · 
B.beiderEinbruchsdiebstahliundGlas- 
versichcrung..................... 10— — — dbes gezahlten Entgelts (Barprämie) 
in Istufungen von n u 
arl odber einen Bruchten 
C. bei der Transportversicherung, und zwar Getrage. 
1. bei der Kasko= und Baurisikenver- des gezahlten Entgelts (Barprämie) 
sicheng ½ — — — in Abstufungen zu C1 von Oos 
2 . bei sonstigen Versicherungen 1 — — Hark gir##el0 Bß — 
find einen Bruchteil dieses Betrags. 
Befreit sind: 
Transportversicherungen, welche 
Münzen, edle Metalle oder Wertpapiere 
betreffen (Valorenversicherung). 
D. bei der Lebensversicherung (Kapital- 
und Rentenversicherung) einschließlich 
der Versicherung auf den Cebensfall 
(Invaliditäts-, Alters-, Aussteuer., 
Militärdienstversicherung und dergleichen) — — — Hes gezahlten Entgelts (Barprämie) 
in Abstufungen von O)05 Mark für 
9„ 8 Daart oder einen Bruchteil 
ese etrags. 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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