Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

Abdruck der Verordnung 
vom 16. Dezember 1916 sowie der 
Ausführungsvorschriften. 
  
Den Bezug des Reichs= Gesetzblatts vermitteln nur die Postanftalten. 
Gerausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.