Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

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(Nr. 5826) Verordnung über Eier. Vom 24. April 1917. 
A- Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volks- 
ernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) wird verordnet: 
Artikel 1 
Die Verordnung über Eier vom 12. August 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 927) 
wird, wie folgt, geändert: 
1. 89 Abs. 2 wird gestrichen. 
2. & 17 erhält folgenden Abs. 2: 
„Neben der Strafe kann auf Einziehung der Eier oder der ver- 
botswidrig hergestellten Erzeugnisse, auf die sich die strafbare Handlung 
bezieht, erkannt werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören 
oder nicht.“ 
Artikel 2 « 
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. 
Berlin, den 24. April 1917. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers 
Dr. Helfferich 
  
Den Sens des Meichs-Gesezblatte vermitteln uur die Wollanstalten. 
Herausgegeben im Reichsomt des Jnnern. — Berlia, gedruckt in der Reichsdruckerrl.
	        
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