256 Vie Oelterreiqhisqh · Angarische Monarthie. (November 8.)
ist, als wenn unsere Repierung genötigt ist, bei jeder einzelnen Phase derselben,
wie zum Beispiel der Mission Kaulbars oder Ernroth, zu Rußland
in einen Gegensatz zu treten. Wenn die Majorität der Mächte sich über gewiss
Punkte der ösung einigt, dann wird auch die panflawistische Partei in
Rußland gegen den Kaiser Alexauder nicht mehr den Vorwurf erheben
können, daß ja Europa selbst gewisse Sonderrechte Rußlands bezüglich Bulgariens
anerkenne und daß der Zar eine Unterlassungssünde begehe, wenn
er diese Rechte nicht zur vollen Geltung bringe. Dies seien seine (des Redners)
Ideen, ohne daß er ein Eingehen des Ministers darauf erwarten oder
verlangen würde. Er (Redner) habe die Ueberzeugung gewonnen, daß im
Großen und Ganzen die Intentionen des Ministers mit den seinigen übereinstimmen
und daß nur bezüglich des Zeitpunktes der Lösung eine Abweichung
der Meinungen besteht. Ein Aufschub dieser Lösung wäre aber nur
dann zu rechtfertigen, wenn man sicher ist. daß dieselbe in einer späteren
Zeit unter gleich günstigen oder noch Hünst eren Verhältnissen durchzuführen
sein wird. Redner würde nicht den Mut haben) hiefür die Verantwortung
zu übernehmen. Was die seit der letzten Delegations-Session befolgte Politik
des Ministers des Auswärtigen betrifft, so schließe er sich dem Antrage des
Referenten an und sei bereit, der Anerkennung derselben zuzustimmen.
Nach einer Pause ergreift das Wort Minister des Aeußern,
Graf Kalnoky:
Er glaube auf die eingehenden Erörterungen des Grafen Andrassy
Einiges erwidern zu sollen. Der Art. 3 des Berliner Vertrages sei niemals
in dem Sinne einer kollektiven Zustimmung gedeutet worden. Allerdings
werde jedoch darunter die Zustimmung aller Mächte verstanden. Die urgpringlie
Intention bei Abfassung des Art. 3 möge vielleicht eine andere
gewesen sein, aber der Text, wenn er auch nicht mit wünschenswerter Präzision
formuliert sei, lasse doch nur diese Deutung zu, und zwar umsomehr,
als in dem Protokolle des Berliner Kongresses der Bericht über eine auf
diesen Artikel bezügliche Verhandlung niederlegt ist, wonach der Vertreter
Englands diesen Artikel in dem Sinne gedeutet wissen wollte, daß die Bestätigung
des gewählten Fürsten dann als vollzogen zu betrachten sei, wenn
die Majorität der Mächte ihr zugestimmt habe. Rußland habe jedoch diese
Deutung verworfen, und auch Graf Andrassy habe dem russischen Bevollmächtigten
darin beigepflichtet, daß solch eine Majorisierung nicht durchzuführen
sein würde. Was die Pforte betrifft, so habe dieselbe nach der
Wahl des Prinzen von Koburg allerdings nicht definitiv Ja oder Nein gesagt,
dagegen habe sie gegen die Anwesenheit des Prinzen von Koburg in
Bulgarien eine förmliche Einsprache erhoben.
Graf Albert Apponyi drückt es als seine individuelle
Ueberzeugung aus — die wohl von vielen geteilt werde — daß
das Auswärtige Amt der Monarchie für die Anerkennung des Fürsten
Ferdinand wirken solle.
8. November. (Auswärtige Politik.) Auf die Anfrage
des Delegierten v. Demel: Wie gestalten sich seit dem Kabinetswechsel
in Serbien die Beziehungen unserer Monarchie zu diesem
Königreiche! bemerkt Kalnoky ferner vor der österreichischen Deleation:
8 Er könne die vom Delegierten Demel betonte ausschließliche Einfluß-