Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dritter Jahrgang. 1887. (28)

256  Vie  Oelterreiqhisqh  ·  Angarische  Monarthie.  (November  8.)

ist,  als  wenn  unsere  Repierung  genötigt  ist,  bei  jeder  einzelnen  Phase  derselben,
  wie  zum  Beispiel  der  Mission  Kaulbars  oder  Ernroth,  zu  Rußland
in  einen  Gegensatz  zu  treten.  Wenn  die  Majorität  der  Mächte  sich  über  gewiss
  Punkte  der  ösung  einigt,  dann  wird  auch  die  panflawistische  Partei  in
Rußland  gegen  den  Kaiser  Alexauder  nicht  mehr  den  Vorwurf  erheben
können,  daß  ja  Europa  selbst  gewisse  Sonderrechte  Rußlands  bezüglich  Bulgariens
  anerkenne  und  daß  der  Zar  eine  Unterlassungssünde  begehe,  wenn
er  diese  Rechte  nicht  zur  vollen  Geltung  bringe.  Dies  seien  seine  (des  Redners)
  Ideen,  ohne  daß  er  ein  Eingehen  des  Ministers  darauf  erwarten  oder
verlangen  würde.  Er  (Redner)  habe  die  Ueberzeugung  gewonnen,  daß  im
Großen  und  Ganzen  die  Intentionen  des  Ministers  mit  den  seinigen  übereinstimmen
  und  daß  nur  bezüglich  des  Zeitpunktes  der  Lösung  eine  Abweichung
  der  Meinungen  besteht.  Ein  Aufschub  dieser  Lösung  wäre  aber  nur
dann  zu  rechtfertigen,  wenn  man  sicher  ist.  daß  dieselbe  in  einer  späteren
Zeit  unter  gleich  günstigen  oder  noch  Hünst  eren  Verhältnissen  durchzuführen
sein  wird.  Redner  würde  nicht  den  Mut  haben)  hiefür  die  Verantwortung
zu  übernehmen.  Was  die  seit  der  letzten  Delegations-Session  befolgte  Politik
des  Ministers  des  Auswärtigen  betrifft,  so  schließe  er  sich  dem  Antrage  des
Referenten  an  und  sei  bereit,  der  Anerkennung  derselben  zuzustimmen.

Nach  einer  Pause  ergreift  das  Wort  Minister  des  Aeußern,

Graf  Kalnoky:

Er  glaube  auf  die  eingehenden  Erörterungen  des  Grafen  Andrassy
Einiges  erwidern  zu  sollen.  Der  Art.  3  des  Berliner  Vertrages  sei  niemals
in  dem  Sinne  einer  kollektiven  Zustimmung  gedeutet  worden.  Allerdings
werde  jedoch  darunter  die  Zustimmung  aller  Mächte  verstanden.  Die  urgpringlie
  Intention  bei  Abfassung  des  Art.  3  möge  vielleicht  eine  andere
gewesen  sein,  aber  der  Text,  wenn  er  auch  nicht  mit  wünschenswerter  Präzision
  formuliert  sei,  lasse  doch  nur  diese  Deutung  zu,  und  zwar  umsomehr,
als  in  dem  Protokolle  des  Berliner  Kongresses  der  Bericht  über  eine  auf
diesen  Artikel  bezügliche  Verhandlung  niederlegt  ist,  wonach  der  Vertreter
Englands  diesen  Artikel  in  dem  Sinne  gedeutet  wissen  wollte,  daß  die  Bestätigung
  des  gewählten  Fürsten  dann  als  vollzogen  zu  betrachten  sei,  wenn
die  Majorität  der  Mächte  ihr  zugestimmt  habe.  Rußland  habe  jedoch  diese
Deutung  verworfen,  und  auch  Graf  Andrassy  habe  dem  russischen  Bevollmächtigten
  darin  beigepflichtet,  daß  solch  eine  Majorisierung  nicht  durchzuführen
  sein  würde.  Was  die  Pforte  betrifft,  so  habe  dieselbe  nach  der
Wahl  des  Prinzen  von  Koburg  allerdings  nicht  definitiv  Ja  oder  Nein  gesagt,
  dagegen  habe  sie  gegen  die  Anwesenheit  des  Prinzen  von  Koburg  in
Bulgarien  eine  förmliche  Einsprache  erhoben.

Graf  Albert  Apponyi  drückt  es  als  seine  individuelle
Ueberzeugung  aus  —  die  wohl  von  vielen  geteilt  werde  —  daß
das  Auswärtige  Amt  der  Monarchie  für  die  Anerkennung  des  Fürsten
Ferdinand  wirken  solle.

8.  November.  (Auswärtige  Politik.)  Auf  die  Anfrage
des  Delegierten  v.  Demel:  Wie  gestalten  sich  seit  dem  Kabinetswechsel
  in  Serbien  die  Beziehungen  unserer  Monarchie  zu  diesem
Königreiche!  bemerkt  Kalnoky  ferner  vor  der  österreichischen  Deleation:


8  Er  könne  die  vom  Delegierten  Demel  betonte  ausschließliche  Einfluß-