266 Belgien. (Januar 15. -April 17.)
stimmung vom 6. seine Demission ein. — Der Ständerat und der
Nationalrat beschließen einstimmig, aber vergeblich, ihn um Zu-
rücknahme seiner Demission zu ersuchen.
17. Dezember. (Bern.) Die vereinigte Bundesversamm-
lung spricht dem Bundesrate Welti den Dank des Vaterlandes
aus für die demselben geleisteten vorzüglichen Dienste. An Stelle
Weltis wird Zemp-Luzern (ultramontan) zum Bundesratsmitglied
gewählt, zum Bundespräsidenten für das Jahr 1892 Hauser-
Zürich und zum Vizepräsidenten des Bundesrates Schenk-Bern.
X.
Belgien.
15. Januar. In Befürchtung von Unruhen werden Truppen
aus der Provinz nach Brüssel gezogen und Reservisten einberufen.
20. Januar. (Brüssel.) Große Demonstration für eine
Verfassungsrevision.
30. Januar. Der Thronfolger Prinz Balduin f.
2. Februar. (Brüssel.) Meuterei unter den einberufenen
Reservisten, welche ihre Entlassung verlangen und endlich durchsetzen.
17. April. (Deputiertenkammer.) Die Mojorität der
Zentralsektion nimmt die Revision des Wahlrechts auf folgen-
der Grundlage an: Die Wahlberechtigung ist geknüpft 1) an ein
Alter von 25 Jahren; 2) einen Steuerbetrag von mindestens 10 Fr.
und den Besitz einer eigenen Wohnung; 3) an ein höheres Bil-
dungszeugnis.
Die Mehrheit der Zentralfektion ist geneigt, bezüglich des dritten
Punktes geringere Ansprüche zu stellen und auch einen niederen Bildungs-
nachweis für ausreichend zu erklären; sie ist unter allen Umständen gegen
eine Kapazitätsprüfung. Die Zentralsektion hat ferner das Bestreben, eine
große Anzahl von Arbeitern wahlberechtigt zu machen. Eine Minderheit
spricht die Ansicht aus, die Versammlung sei inkompetent, die Grundlagen
des neuen Wahlgesetzes zu legen, sie können sich lediglich über die Frage
schlüssig machen, ob die Revision anzunehmen sei oder nicht. Die Minderheit
will sich indessen der Majorität unterordnen, wenn letztere als Wähler die
jetzigen Gemeindewähler anerkenne (21 Jahre, 10 Franks direkte Steuern
und Kapazitätswähler). Bezüglich des Wohnungsrechts will die Minorität
sich nicht entscheiden, da dieses System sowohl zu sehr beschränktem Wahl-
recht, oder im Gegenteil zum allgemeinen Stimmrecht führen kann, oder auch
zur Unterdruckung einer Partei durch eine andere. — Zwei Mitglieder er-