Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Siebenter Jahrgang. 1891. (32)

266 Belgien. (Januar 15. -April 17.) 
stimmung vom 6. seine Demission ein. — Der Ständerat und der 
Nationalrat beschließen einstimmig, aber vergeblich, ihn um Zu- 
rücknahme seiner Demission zu ersuchen. 
17. Dezember. (Bern.) Die vereinigte Bundesversamm- 
lung spricht dem Bundesrate Welti den Dank des Vaterlandes 
aus für die demselben geleisteten vorzüglichen Dienste. An Stelle 
Weltis wird Zemp-Luzern (ultramontan) zum Bundesratsmitglied 
gewählt, zum Bundespräsidenten für das Jahr 1892 Hauser- 
Zürich und zum Vizepräsidenten des Bundesrates Schenk-Bern. 
X. 
Belgien. 
15. Januar. In Befürchtung von Unruhen werden Truppen 
aus der Provinz nach Brüssel gezogen und Reservisten einberufen. 
20. Januar. (Brüssel.) Große Demonstration für eine 
Verfassungsrevision. 
30. Januar. Der Thronfolger Prinz Balduin f. 
2. Februar. (Brüssel.) Meuterei unter den einberufenen 
Reservisten, welche ihre Entlassung verlangen und endlich durchsetzen. 
17. April. (Deputiertenkammer.) Die Mojorität der 
Zentralsektion nimmt die Revision des Wahlrechts auf folgen- 
der Grundlage an: Die Wahlberechtigung ist geknüpft 1) an ein 
Alter von 25 Jahren; 2) einen Steuerbetrag von mindestens 10 Fr. 
und den Besitz einer eigenen Wohnung; 3) an ein höheres Bil- 
dungszeugnis. 
Die Mehrheit der Zentralfektion ist geneigt, bezüglich des dritten 
Punktes geringere Ansprüche zu stellen und auch einen niederen Bildungs- 
nachweis für ausreichend zu erklären; sie ist unter allen Umständen gegen 
eine Kapazitätsprüfung. Die Zentralsektion hat ferner das Bestreben, eine 
große Anzahl von Arbeitern wahlberechtigt zu machen. Eine Minderheit 
spricht die Ansicht aus, die Versammlung sei inkompetent, die Grundlagen 
des neuen Wahlgesetzes zu legen, sie können sich lediglich über die Frage 
schlüssig machen, ob die Revision anzunehmen sei oder nicht. Die Minderheit 
will sich indessen der Majorität unterordnen, wenn letztere als Wähler die 
jetzigen Gemeindewähler anerkenne (21 Jahre, 10 Franks direkte Steuern 
und Kapazitätswähler). Bezüglich des Wohnungsrechts will die Minorität 
sich nicht entscheiden, da dieses System sowohl zu sehr beschränktem Wahl- 
recht, oder im Gegenteil zum allgemeinen Stimmrecht führen kann, oder auch 
zur Unterdruckung einer Partei durch eine andere. — Zwei Mitglieder er-
	        
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