Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

(24) 
144.) Verordnung 
für die Oberlausitz, 
die in Erkenntnissen, worin eine Klage als in der angebrachten Maße un- 
statthaft verworfen werden soll, zu gebrauchende Formel betreffend; 
vom Oten Februar 1833. 
Die unter heutigem Dato aus dem Ministerio der Justiz, wegen der in Erkenntnissen, 
worin eine Klage als in der angebrachten Maße unstatthaft verworfen werden soll, zu 
gebrauchenden Formel an saͤmmtliche, in Civilsachen erkennende Behoͤrden ergehende Verord- 
nung soll, nach dem Willen Sr. Koͤnigl. Majestaͤt und des Prinzen Mitregenten Koͤnigl. 
Hoheit, auch in dem Markgrafthume Oberlausitz befolgt werden; weshalb alle dasige Ge— 
richtsbehoͤrden hierdurch angewiesen werden, gedachter Verordnung nachzugehen. 
Dresden, den 9ten Februar 1833. 
Gesammt-Ministerium. 
von Lindenau. von Könneritz.
	        
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