Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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Se. Koͤnigl. Maj. haben durch ein allerhoͤchstes Decret vom 17. Sept. 
das erledigte Infanterie-Regiment von Neubronn dem General-Lieutenant von Kose- 
riz, und 
das neue Infanterie-Regiment dem General-Majer v. Scharffenstein; ferner 
vermög allerhöchsten Decrets von ebend. die erledigte Buchhalters: Seelle bei dem De- 
partement der indirecten Steuren, dem Cancellisten bei dem Landwirthschaftl. Departemen 
der Kön. Ober-Finanz-Kammer, Bräunlin zu übertragen allergnädigst geruht. 
Se. Königl. Maj. haben durch ein allerhöchstes Decret vom 15. Sept. dem Georg 
Kühele von Watblingen und dem Georg Heid ven Weikersheim, Mergenthrimer Ober= 
amts, welche sich durch verschledene Lebensrettungen vorzüglich ausgezeichnet haben, die fil- 
berne Verdienst-Medaille allergnädigst verliehen, welches hiemtt öffentlich bekannt gemacht wird. 
Seuteg. in Kön. Ob. Regier. Ob. Pol. Depart. den ½8. Sept. 1809. 
Se. Königl. Maj haben durch ein allerhöchstes Decrer vom 17. Sept. dem Cameral= 
Verwaltungs, Kiefer Schäufele von korch für die bewirkte Rettung des Kieferknechts David 
Höschele daselbst vom Ersticken in einem Faß, die silberne Verdienst-Medaille als allerhöchste 
Belohnung allergnddigst verliehen; welches hiemit öffentlich bekanne gemacht wird. Stuttg, 
in Königl. Hb. Regier. Ob. Pol. Dep. den 23. Sept. 1809. 
  
Stuttgart. Nach einem unterm 24. April 1309. ergangenen allerhöchsten Reseript 
ist auf den Jahrgang von r8o9 bis 1810. wiederum eine allgemeine Capital: Steuer von 
20 kr. per hundert Gulden unter den bisherigen Bestimmungen und Modiftcationen anoge, 
schrieben, und dabei allergnädigst verordnet worden, daß diese Capital: Steuer nach dem Be- 
sijstand vom 24. Aug. 1309. eingezogen werden soll. 
Zu dem Einzug dieser Steuer in der hiesigen Stadt hat das unterzeichnete Stadt-Ober- 
amt eine gerichtliche Deputation niedergesezt, welche mit dem Geschaͤft Montag den 23. Sept. 
auf dem allhiesigen Rathhaus den Anfang machen wird. Es werden daher samtliche Ein- 
wohner allhier, und zwar in Absicht auf die privilegirten fora vi Commissionis nach und 
nach vorbeschieden, und von ihnen die Anzeigen über ihre der Besteurung unterworfene Ca- 
pitalien anverlangt, sofort die betreffenden Steuern darnach eingezogen werden. Uebrigens 
wird jedem Innwohner überlassen, noch ehe er besonders veranlaßt werden wird, die schrift- 
liche Anzelge über seine besizende Capitalien an die niedergesezte Deputation welche zu dem 
Ende von obigem Tag an jedesmal des Vormittags von 8 — 123 Uhr, und des Nachmittags 
von 2 — Uhr versammelt seyn wird, einzureichen, und die Bezahlung der betreffenden 
Steuer zu leisten. Den 18. Sept. 1809. Stadt-Oberamt. 
Stuttgart. Da man von Seiten des Königl. Ober-Justiz= Collegii II Senats zu 
Berichtigung des Schuldenwesens der am 1. Dec. v. J. allhier verstorbenen Regierungor= 
thin Grimm geb. Ritter, Dienstag den 37. Octobr. d. J. anberaumt hat, um eine erdent- 
liche Llquidation der Schulden vorzunehmen: so werden alle diejenige, welche an die Ver- 
lassenschafts-Masse der gedachten Regierungsräthin Grimm aus irgend einem Rechtbgrun- 
de eine Forderung zu machen haben, hiemit vorgeladen, an dem bestimmten Termin durch
	        
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