Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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moͤgens und ihrer Kenntnisse im Feldbau versehen an den bestimmten Tagen und Orten jeden Tags Morgens 
8 Iht einzufinden, und sofern sie Ausländer sind, vorläufig die Einleitung zu treffen, daß sie hinlangliche Cau- 
tion in Württemberg stellen zu koͤnnen zu beweisen wissen moͤgen. Den 18. Febr. 1809. 
Kreis-Steuerrath und Cameral-Berwalter zu Wiblingen. 
Zwiefalten. Nach einem unterm 13. Febr. 1500. ergangenen allergnädigsten Befehl, sind wir ange- 
wiesen, die hiesige herrschaftliche ’–e lalvs ratificatione nochmalen zu verleihen. Diese Ham- 
merschmide, welche an dem Aachsiuß ##hr, hat 2 Hämmer, I Schmelz- und 1 Handfeuer, nebst Schleif- 
mühle, Wohnung und # kleinen Stall, samt 2 Mrg. 3 Vril. Wiesen. Zu diesem Bacht wurden bisher 100 
Klaster Holz gegeben, was aber in Zukunft nicht mehr statt sindet, und der Beständer kein Holz mehr un- 
entgeldlich erhält. Der Bestand dauert 12 Jahr, und muß ein Beständer eine Gaution von 10700 fl. einle- 
gen, und das Zeu niß der Ehrlichkeit und Geschicklichkeit in seinem Handwerk fuͤr sich haben. Diejenige, wel- 
che zu diesem Werk Lust haben, wollen sich Dienstag den 7. Merz Morgens 0 Uhr in der Cameral-Berwal-= 
tung dahier einfinden, und obrigkeitliche Attestate mitbringen, daß sie die anverlangte Caution entw der in ge- 
richtlich versicherten Capitalien, oder aber in liegenden Gütern, in zweifachem Werth der vorgeschriebenen 
Summe einzulegen vermögend sind. Den 18. Febr. 1809. 
Kreis-Sccuerrath des Ehinger Kreises und Cameralverwalter zu Zwiefalten. 
Ehingen. Der sich in Urlaub aufgehaltene Gemeine Johann Kittler von hier, vom Hochl. Infanterie- 
Regiment von Franquemont, Compagnie von Wallbronn hat sich den J. d. M von hier mit der Aeuherung 
wegbegeben, um sich zu Folge erhaltener Ordre bei seiner Compagnie in Reutlingen einzufinden; da aber der- 
felbe bis nun nicht ein eosten , und aller Vermuthung nach treuloser Weise enkwichen seyn dürfte, werden 
samtliche Hoch= und Löbliche Obrigkeiten ersucht, denselben auf Betreten a arretiren, und on das Hochlöbl. 
Regiments-Commando nach Reutlingen abführen zu laßen. Den 13. Febr. 1800. n. Oberamt. 
Neuenstein. Es sind die unter dem Königl. Infanterie-Regiment von Phull, et der Compagnie von 
Eöfler gestandene zwei Geweinen, Heinrich Lösch von Oehringen, und Johann Gottlieb Pfizenmaier, von der 
Hohenstrasen, Mainhardter Patrim. Amts, am 26. dieses aus der Garnison Heilbronn desertirt. Es werden 
daher alle obrigkeitliche Beh#rden ersucht, auf diese De#erteurs zu fahnden, auf Betreten zu arretiren, und 
enkweder hieher oder zum Regiment nach Heilbronn liesern zu lassen. Den a8. Febr. 1809. 
Kön. Souv. Oberamt allda. 
  
Linsenhofen. Das hiesige Sffentliche Unterpfandebuch ist voll grosser Unrichtigkeiten und bedeutender 
Fehler, so daß eine genaue Renovation desselben, und Fertigung eines neuen Unterpfandsbuchs durchaus ne#h- 
wendig ist. Alle un jede Verwaltungen und Personen, welche Obligationen oder sonstige Schuldverschreibun- 
en von Linsenhofer Bürgern in Handen hab#e#n, werden deswegen hiemit aufgefordert, a dato binnen einem 
onat solche an die Stadtschreiberei in Neufre, zur nöthigen Einsicht und Gebrauch, um so gewißer einzuten- 
ven, als sie nach Verfluß dieses Termins nicht n.ehr werden gehört werden, und allen daraus entspringenden 
Nachtheil für die Zukunft, sich selbst zuzuschreiben Haben. Den 21. Febr. 1800. Oberamt Nürtingen. 
Urach. Die Orte Laichingen, Feldsteecen, Som beim, Steingebronn, Dottingen, Sommandingen, Kohl- 
stetten, Bernloch, Meidelsterten, Offenhausen sind vern. ög im Rbera Bo r. 3½ vor. J. enthaltenen 
ellerhöchsten Königl. Verordnung dem Königl. Oberamt D#bünsingen; und die Orte Willmandingen, Undin- 
###, Erpiaten igenge — an der Laucha. t., dern Königl. Oberamt Reutlinge# zugetieit 
mn; welches, da noch immer Schreiben diese O0 #snd an hiesiges Oberamt einlaufen, öffentlich be- 
kant machr den 22. Febr. 1900. chrelben diese Orre beteh biesiges Oeer iusen Urach. "lm 
Welzheim. Die hiesige Stadt ist schon am 9. Okt. vo. r. J. von der allerhöchsten Behörde zur Ver- 
krgung ihrer berechtigten jährlichen 3 Vieh= und Sinkemarkie all ergnädigst legitimirt worden. Da dieselbe in 
den heurigen Kalender noch nicht eingerükt werden komte, so wirt hiemit dem Publikum bekannt gemacht, 
daß der sonst jedesmal am Dienstag nach Oculi abgehaltene sogenat inte Fastenmarkt künftig am Tag vor dem 
Feiertag Mariä Verkündigung, heuer also am 24. Merz und der # Nachmarkt an dem gedachten Feiertag selbst 
werde abgehalten werden. Den 33. Febr. 1809. Königl. Oberamt allda. 
 
	        
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