Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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weinställen,  einem  Speicher,  Bak-Wasch-und  Käshaus,  einem  Rohrbronnen,
Schsn-  Kuͤh-  und  7  Mcheleldern.  4  Morg.  Wildäker  und  Waidfeldern,  7  Mrg.  Wiesen
St  zellg  ad  24  Mrg.  Waldung  und  Gebüsch  bestehr,  die  allergnädigste  Ratification  nicht  erhalund
  Gärten,  up  unterzeichnete  Stellen  durch  ein  allergnädigstes  Decret  Königl.  Hechlöbl.  Ober-Fiten
  hat,  so  Landwirthschafts=  Oepartement  d.  d.  20.  Nov.  angewiesen  worden  „  einen  nochmaligen
nanz-  Kammer  Jahre  von  Georgii  1810  bis  1819.  zu  machen.  Dieses  wird  nun  mit  dem  Anhang  of-Bersuch
  auf##  gemacht,  daß  die  nochmalige  Verleihung  Donnerstag  und  Freitag  den  25.  und  26.
fentlich  bo--Vormirtage  Uhr  in  dem  Stabs-Wirthshaus  zu  Peterzell  vor  6  gehe,  wobei  die

rigkei

Jan.  1810.  it  o  tlichen  Zengnissen  uͤber  ihr  Vermoͤgen  und  Praͤdikat  einzufinden  haben.
Pachelieteet,  g00.  chen  3  Kreissteueramt  Calw  und  Cameral-Verwaltung  Alpirsbach.

en  19.  ertärkheim.  Die  Commun-Schaafweide,  die  zu  300  Stüf  berechtigt  ist,  über  Sommer

Unt  ,  u.  von  welchen  die  Bürger  gegen  Bezahlung  eines  Waidgelds  oon  aqkr.

aber  Znt  14  Sa  ert  gel  einschlagen  dürfen,  wird  auf  die  3  Jahre  vom  14.  Merz  18710.  bis  14.

per  S  gentlich  an  den  Meistbietenden  verliehen  werden.  Der  Beständer  hat  eine  Wohnung  und

1813.  gsen  beziehen,  sonst  aber  keinen  Güter-Genuß  und  keine  bürgerliche  Beneficien.  Die  Liebdieser

  Waide  wollen  sich,  versehen  mit  Meister=  und  Concessions=  Briefen,  auch  obrigkeitliein

  Zeugnissen  über  ihr  Prädikat,  daß  sie  roo  fl.  Caution  stellen  konnen,  und  auf  die  Schäferei  selbst

aufziehen  müssen,  Mittwoch  den  lo.  Jan.  1810.  Nachmittags  um  1  Uhr  auf  dem  Nathhaus  zu  Unstertürkheim
  einfinden,  und  die  weitere  Conditionen  vernehmen.  Den  233.  Dec.  1809.

Oberamt  Cantstatt.

Wannenthall.  Da  die  unterm  7.  vor.  Mon.  vorgenommene  Verleihung  der  herrschaftlichen
Schaafweide  zu  Wannenthal,  auf  welcher  70  Stük  aufgeschlagen  werden  dürfen,  Per  Deer.  d.  d.  20.
Nov.  allergnädigst  nicht  genehmigt  worden  ist,  so  wird  die  wiederholte  Verleihung  dieser  Schaafweide
  auf  die  2  Jahre  von  Lichtmeß  1810  —  1812.  bis  Dienstag  den  16.  Jan.  1810.  Vormittags  0  Uhr
in  dem  Wohnhauß  des  herrschaftl.  Beständers  zu  Wannenthal  vorgenommen  werden,  wo  sich  die
Liebhaber  mit  obrigkeitlichen  Attestaten  über  Prädicat  und  Vermdgen  versehen,  einfinden  wollen.  Den
12.  Dec.  1809.  Kreissteueramt  Rottenburg  und  Cameralverwaltung  Ebingen.

.  Biberach.  Alle  aus  der  hiesigen  Stadt,  so  wie  den  Amts=  und  den  in  das  hiesige  Oberame
gehbrigen  gutsherrlichen  Orten  mit  oder  ohne  Erlaubniß  abwesenden  Conseriptions-Pflichtige,  mit
Einschluß  der  bisher  Eremren,  werden  hiemit  aufgefordert,  sich  wegen  der  bevorstehenden  Conseription
  zu  Ende  des  Jannars  ganz  unfehlbar  in  ihrer  Heimath  einzusinden,  bei  ihren  Ortsvorgesezten
zu  melden,  und  des  Weitern  zu  gewärtigen,  widrigenfalls  sie  die  aus  ihrem  Auöbleiben  entstehenden
Nachtheile  sich  selbst  zuzuschreiben  haben.  Zugleich  werden  alle  Hoch=  und  Wohllöbl.  Obrigkeiten  geziemend
  ersucht,  die  in  ihren  Amtöbezirken  sich  aufhaltende  Conserlptionspflichtige  des  Oberamts  Biberach
  in  ihre  Heimat  zu  weisen.  Den  27.  Dec.  1809.  Kdn.  Oberamt.

Cantstadt.  Am  z.  Febr.  1810.  wird  die  Conseription  in  disseitigem  Oberamt  ihren  Anfang
nehmen.  Es  werden  daher  sämtliche  nach  den  neuern  Gesezen  der  Conscription  unterworfene  Subjelecte
  aufgefordert,  sich  zu  gedachter  Zeit  in  ihrem  Heimwesen  einzufinden  widrigenfalls  sie  sich  die
Folgen,  die  aus  ihrem  Ungehorsam  entspringen  würden,  selbst  zuzuschreiben  haben.  Den  27.  Decbr.
—  Kdn.  Oberamt.
Herrenberg.  In  der  Mitte  Januar  1810.  wird  die  Conseription  in  hiesigem  Oberamt  den
Anfang  nehmen.  LEe  Verden  deswegen  alle  von  hiesigem  Stadt  und  Amr  abwesende  Conseriptionspflichtige
  aufgefordert,  um  gedachte  Zeit  unfehlbar  allhier  sich  einzufinden,  diejemge  obrigkeitliche  Behorden
  aber,  in  deren  Bezlirk  sich  Conseriptionspflichtige  von  hiesigem  Oberamt  befinden  sollten,  geziemend
  ersucht,  dieselbe  auf  obermeldten  Termin  in  ihr  Heimwesen  zu  verweisen.  Den  2z.  Dec.
1809.  ·  -  Koͤn.  Oberamt.

Nekarsulm.  Saͤmtliche  abwesende  Kantonisten  des  disseitigen  Oberamts  werden  anmit  aufgefordert,
  sich  bis  den  18.  Febr.  unfehlbar  bei  der  Conscription  einzufindent  widrigenfalls  sie  nebeu  der
Confiscatton  ihres  Vermögens  mit  dem  Verlust  ihres  Bürger=  und  Unterthanenrechts  bestraft  werden.
Auch  wollen  diejenige  Obrigkeiten,  in  deren  Amtöbezirk  sich  Conscriptionspflichtige  aus  disseitigem
HOberamt  aufhalten,  dieselben  in  ihr  Heimwesen  zuräkweisen.  Den  22.  Dec.  1800.  K.  Oberamt.