Inhaltsverzeichnis : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr.  119.  111

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1916.
Ausgegeben  Schwerin,  Mittwoch,  den  2.  August  1916.

Inhalt.
II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Erntearbeit.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend
  die  Schwurgerichte.

II.  Abteilung.
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(1)  Bekanntmachung  vom  28.  Juli  1916,  betreffend  Erntearbeit.
as  unterzeichnete  Ministerium  bringt  die  folgende  Verordnung  des  Königlichen
  stellv.  Generalkommandos  IX.  Armeekorps  zu  Altona  vom  24.  d.  Mts.
hiermit  zur  allgemeinen  Kenntnis  und  bestimmt  dazu  das  Folgende:
Zu  Ziffer  3  b.

Zuständig  zur  Heranziehung  zur  Arbeit  und  Einziehung  der  Fuhrwerke,
von  Pferden  und  anderem  Zugvieh  sind  die  Ortsobrigkeiten,  in  dem  ritterschaftlichen
  Gebiet  die  landesherrlichen  Kommissare.

Zu  Ziffer  5.

Beschwerden  gehen  an  das  Ministerium  des  Innern  in  Schwerin.

Schwerin,  den  28.  Juli  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
Im  Auftrage:  Walter.

IIIe.  Nr.  7613/97  491.  Nr.  1801.  Altona,  den  24.  Juli  1916.
Erntearbeiten.

%  Die  bevorstehende  Ernte  verlangt  von  jedem  Deutschen,  daß  er,  sofern  er  dazu
in  ber  La:  ist,  und  die  Umstände  dies  erfordern,  an  der  Einbringung  der  Ernte
mitarbeitet.