Nr. 119. 111
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 2. August 1916.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Erntearbeit. (2) Bekanntmachung, betreffend
die Schwurgerichte.
II. Abteilung.
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(1) Bekanntmachung vom 28. Juli 1916, betreffend Erntearbeit.
as unterzeichnete Ministerium bringt die folgende Verordnung des Königlichen
stellv. Generalkommandos IX. Armeekorps zu Altona vom 24. d. Mts.
hiermit zur allgemeinen Kenntnis und bestimmt dazu das Folgende:
Zu Ziffer 3 b.
Zuständig zur Heranziehung zur Arbeit und Einziehung der Fuhrwerke,
von Pferden und anderem Zugvieh sind die Ortsobrigkeiten, in dem ritterschaftlichen
Gebiet die landesherrlichen Kommissare.
Zu Ziffer 5.
Beschwerden gehen an das Ministerium des Innern in Schwerin.
Schwerin, den 28. Juli 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: Walter.
IIIe. Nr. 7613/97 491. Nr. 1801. Altona, den 24. Juli 1916.
Erntearbeiten.
% Die bevorstehende Ernte verlangt von jedem Deutschen, daß er, sofern er dazu
in ber La: ist, und die Umstände dies erfordern, an der Einbringung der Ernte
mitarbeitet.