710 Nr. 118. 1916.
Diese Anordnung ergeht auf Grund derjenigen Vorschriften, auf Grund
welcher die im Absatz 1 bezeichneten verweisenden Bestimmungen erlassen sind.
Schwerin, den 29. Juli 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern
L. v. Meerheimb.