Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

710  Nr.  118.  1916.

Diese  Anordnung  ergeht  auf  Grund  derjenigen  Vorschriften,  auf  Grund
welcher  die  im  Absatz  1  bezeichneten  verweisenden  Bestimmungen  erlassen  sind.

Schwerin,  den  29.  Juli  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern
L.  v.  Meerheimb.