tigten Jaunern, wegen unerlaubter Ue-
berschreitung ihrer Confinatien, serner
w#igen fortgesetzten unzüchtigen Lebens-
gandels und Conkubinats, so wie wegen
Mitwissenschaft und nachgefolgter Theil-
nahme cen Dlebstählen, endlich wegen
Angabe elines falschen Geburtsorts vor
der Obrigkeit, unter Einrechnung eines
Tbeils des erstandenen Arrests, noch zu
einer sechsmonatlichen Zuchthaus-
strafe zu Markgrdnigen, so wie zum
Ersatz des Schadens und der Kosten
und zu nachberlger Einsperrung in ein
Zwangs-Arbelthaus bis zu erprobter
Besserung, wenigstens aber auf sechs
Monate; jugleich wurde bestimmt, daß
Ingussitin nach Erstebung dleser Strafe
unter strenge polizeiliche Aufsicht gestellr
werden solle.
Am 24. Januar wurden:
16. auf die von dem Oberamtsgerichee
Woldsee geführte Untersuchung:
a) Anton Kloz, von Biberach, wegen
vler in Genossenschaft veruͤbter, zum
Deil ausgezeichneter und erschwerter
Diebstähle, die den zweiten Räckfall
besselben begränden, sodann wegen Fäl-
schung und Landstreicherel, so wie wegen
frecher gügen vor Gerlcht, mit einer
Festungs= Arbeiesstrafe von Einem
Johr und känf Monaten und
nachherlgen Einsperrung in dem Zwangs-
Arbeltshause zu Ulm auf die Dauer
don sleben Monaten belegt;
b) gegen den Scheerenschleifer Kaver
Wohlháter, von Biberach, wegen
oler in Genossenschaft verübter, zum
Dheil ausgezeichneter und erschwerter
Dlebstähle, v#ierjebenmonatllche
Festungs-Arbeitsstrafe erkannt; auch
wurde gegen beide Inqulstten wegen
des Schedens= und Kosten= Ersatzes
das Angemessene verfügt.
Ferner wurden an demselben
Tage verurtheilt:
17. der bei dem Oberamtögerichte Blau-
beuren in Untersuchung gekommene Jo-
bann Georg Kramer, von Dornstet=
ten, wegen thätlicher Mißhandlung seiner
Mutter, auch wegen liederlichen Lebens=
wandels, und ehrenrührigen Betragens
gegen sein Pfarramt, neben dem Er-
satze sämtlicher Kesten, zu sech monat-
licher Festungs-Arbeltsstrafe, und nach-
berlger Einsperrung in das Zwangs-Ar-
beitshaus zu Ulm bis zu erprobter Vel.
serung, jeden Falls aber auf die
Dauer
von zwei Monaten;
13. der bei dem Oberamtsgerichte Wiblin-
gen in Untersuchung gekommene Anton
Millar, von Hochwang, Koͤnigl. Bal-
rischen Landgerichts Günzburg, wegen