Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

tigten Jaunern, wegen unerlaubter Ue- 
berschreitung ihrer Confinatien, serner 
w#igen fortgesetzten unzüchtigen Lebens- 
gandels und Conkubinats, so wie wegen 
Mitwissenschaft und nachgefolgter Theil- 
nahme cen Dlebstählen, endlich wegen 
Angabe elines falschen Geburtsorts vor 
der Obrigkeit, unter Einrechnung eines 
Tbeils des erstandenen Arrests, noch zu 
einer sechsmonatlichen Zuchthaus- 
strafe zu Markgrdnigen, so wie zum 
Ersatz des Schadens und der Kosten 
und zu nachberlger Einsperrung in ein 
Zwangs-Arbelthaus bis zu erprobter 
Besserung, wenigstens aber auf sechs 
Monate; jugleich wurde bestimmt, daß 
Ingussitin nach Erstebung dleser Strafe 
unter strenge polizeiliche Aufsicht gestellr 
werden solle. 
Am 24. Januar wurden: 
16. auf die von dem Oberamtsgerichee 
Woldsee geführte Untersuchung: 
a) Anton Kloz, von Biberach, wegen 
vler in Genossenschaft veruͤbter, zum 
Deil ausgezeichneter und erschwerter 
Diebstähle, die den zweiten Räckfall 
besselben begränden, sodann wegen Fäl- 
schung und Landstreicherel, so wie wegen 
frecher gügen vor Gerlcht, mit einer 
Festungs= Arbeiesstrafe von Einem 
Johr und känf Monaten und 
nachherlgen Einsperrung in dem Zwangs- 
Arbeltshause zu Ulm auf die Dauer 
don sleben Monaten belegt; 
b) gegen den Scheerenschleifer Kaver 
Wohlháter, von Biberach, wegen 
oler in Genossenschaft verübter, zum 
Dheil ausgezeichneter und erschwerter 
Dlebstähle, v#ierjebenmonatllche 
Festungs-Arbeitsstrafe erkannt; auch 
wurde gegen beide Inqulstten wegen 
des Schedens= und Kosten= Ersatzes 
das Angemessene verfügt. 
Ferner wurden an demselben 
Tage verurtheilt: 
17. der bei dem Oberamtögerichte Blau- 
beuren in Untersuchung gekommene Jo- 
bann Georg Kramer, von Dornstet= 
ten, wegen thätlicher Mißhandlung seiner 
Mutter, auch wegen liederlichen Lebens= 
wandels, und ehrenrührigen Betragens 
gegen sein Pfarramt, neben dem Er- 
satze sämtlicher Kesten, zu sech monat- 
licher Festungs-Arbeltsstrafe, und nach- 
berlger Einsperrung in das Zwangs-Ar- 
beitshaus zu Ulm bis zu erprobter Vel. 
serung, jeden Falls aber auf die 
Dauer 
von zwei Monaten; 
13. der bei dem Oberamtsgerichte Wiblin- 
gen in Untersuchung gekommene Anton 
Millar, von Hochwang, Koͤnigl. Bal- 
rischen Landgerichts Günzburg, wegen
	        
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