b) Bekauntmachung, die bevorsteheude Semestral-Pruͤfung bei dem Königlichen Ober-Tribunal
betreffend.
Alle Rechts-Candldaten, welche sich um
Zulossung zu der nach Ark. 1 der Dienst-
Prüfungs-Instruktien für das Könlglich=
Ober-Trlbunal vem 20. November 1830
(Staa's= und Reglerungs-Blau S. 6:5)
im Monat Junius des leufenden Jahrse
bei dem Königl. Ober-Tiibunal Statt fin-
denden Semestral-Prüfung melden wellen,
verden, in Gemäßbeit der Vorschrift des
so eben erwähmen Artlkels, hiermit aufge-
ferdert, ihre diesfslligen Gesuche, welche
benau nach den Vorschriften der Bekannt=
wachung vom 3. Oktober 1818 (Staats=
und Regierungs-Blatt S. 59)7) elngerichtet
seon müssen, bis zum 15. Mal d. J. bel
der unterzelchneten Stelle um so gewisser
einzurcichen, als im Falle der Nicht-Ein-
beltung dieses Termins der Nachlbeil des
Ausschlusses von der nächsten Semestral-
Prüfung für die Säumigen unfehlbar eln-
treten würde.
Stutigart den 35. April 1821.
Maucler,
B.) Des Departements des Innern:
1. des Ministerium des Innern.
Aussorderung zu Vollzichung der gegen die Theilnabme an auswärtigen Lokterien bestebenden Ver--
ordnungen betrefsend.
Aus Veranlassung der selt elniger Zeie
in den bfentlichen Blättern erschelnendem
Ankümigungen und Aufforderungen zum
kotterie Spielen findet man sich bewogen,
dle gegen dle Tbeilnahme an ausn i#r#gen
benterlen bestehenden gesetzlichen Bestimmun=
gen und namentlich die deshalb unter dem
9. Junl 130) (Staats= und Reglerungs-
Blatt Nro. 42) erneuerte Vererdnung
biemit wiederholt einzuschärfen, und den
Polizel = Behbrden aufzugeben, für den ge-
nauen Vollzug der gedachten Verordnung
noch ihrem ganzen Inhalte bei Vermeidung
eigener Verantwortlichkelt besorgt zu seun.
Stmegart den 35. April 7871.
v. Otto.