Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

b) Bekauntmachung, die bevorsteheude Semestral-Pruͤfung bei dem Königlichen Ober-Tribunal 
betreffend. 
Alle Rechts-Candldaten, welche sich um 
Zulossung zu der nach Ark. 1 der Dienst- 
Prüfungs-Instruktien für das Könlglich= 
Ober-Trlbunal vem 20. November 1830 
(Staa's= und Reglerungs-Blau S. 6:5) 
im Monat Junius des leufenden Jahrse 
bei dem Königl. Ober-Tiibunal Statt fin- 
denden Semestral-Prüfung melden wellen, 
verden, in Gemäßbeit der Vorschrift des 
so eben erwähmen Artlkels, hiermit aufge- 
ferdert, ihre diesfslligen Gesuche, welche 
benau nach den Vorschriften der Bekannt= 
wachung vom 3. Oktober 1818 (Staats= 
und Regierungs-Blatt S. 59)7) elngerichtet 
seon müssen, bis zum 15. Mal d. J. bel 
der unterzelchneten Stelle um so gewisser 
einzurcichen, als im Falle der Nicht-Ein- 
beltung dieses Termins der Nachlbeil des 
Ausschlusses von der nächsten Semestral- 
Prüfung für die Säumigen unfehlbar eln- 
treten würde. 
Stutigart den 35. April 1821. 
Maucler, 
B.) Des Departements des Innern: 
1. des Ministerium des Innern. 
Aussorderung zu Vollzichung der gegen die Theilnabme an auswärtigen Lokterien bestebenden Ver-- 
ordnungen betrefsend. 
Aus Veranlassung der selt elniger Zeie 
in den bfentlichen Blättern erschelnendem 
Ankümigungen und Aufforderungen zum 
kotterie Spielen findet man sich bewogen, 
dle gegen dle Tbeilnahme an ausn i#r#gen 
benterlen bestehenden gesetzlichen Bestimmun= 
gen und namentlich die deshalb unter dem 
9. Junl 130) (Staats= und Reglerungs- 
Blatt Nro. 42) erneuerte Vererdnung 
biemit wiederholt einzuschärfen, und den 
Polizel = Behbrden aufzugeben, für den ge- 
nauen Vollzug der gedachten Verordnung 
noch ihrem ganzen Inhalte bei Vermeidung 
eigener Verantwortlichkelt besorgt zu seun. 
Stmegart den 35. April 7871. 
v. Otto.
	        
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